IDW-Stellungnahme zur länderspezifischen Berichterstattung multinationaler Unternehmen
23.12.2010
In einem Schreiben an die EU-Kommission nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu deren Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung von multinationalen Unternehmen.
In dem EU-Papier wird die Frage diskutiert, ob multinationale Unternehmen in ihren Abschlüssen künftig zusätzlich Finanzinformationen über ihre Geschäfte in Drittländern offenlegen sollen. Das IDW lehnt die Vorschläge der Europäischen Kommission ab, da börsennotierte Konzerne bereits verpflichtet sind, entsprechende Angaben gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente zu leisten. Eine allgemeine Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung ohne Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten würde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen europäischer Unternehmen und zu unverhältnismäßig hohen Kosten der Abschlusserstellung führen. Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie hier (56 KB).