IASB veröffentlicht kleinere Änderungen an IFRS 1 und Änderungen an IAS 12

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21.12.2010

Der IASB hat zwei kleinere Änderungen an IFRS 1 'Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRSs)' sowie eine Änderung an IAS 12 'Ertragsteuern' veröffentlicht.

Die erste Änderung ersetzt die Verweise auf den festen Umstellungszeitpunkt "1. Januar 2004" durch "Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS". Diese Änderung war im August 2010 vorgeschlagen worden. Die zweite Änderung gibt Anwendungsleitlinien, wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist, wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Diese Änderung war im September 2010 vorgeschlagen worden. Beide Änderungen treten zum 1. Juli 2011 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (33 KB).

Daneben hat der IASB eine Änderung an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht, die im September 2010 herausgegeben worden war. Die Änderung bietet eine praktische Lösung für das Problem der Abgrenzung der Frage, ob der Buchwert eines Vermögenswertes durch Nutzung oder durch Veräußerung realisiert wird, durch die Einführung einer widerlegbaren Vermutung, dass die Realisierung des Buchwerts im Normalfall durch Veräußerung erfolgt. Als Konsequenz der Änderung gilt SIC-21 Ertragsteuern — Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten nicht mehr für zum beizulegenden Zeitwert bewertete als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die übrigen Leitlinien wurden in IAS 12 integriert und SIC-21 demzufolge zurückgezogen. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (33 KB).

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