Gefragt wurde, wie eine gegenüber dem Vorjahr geänderte Verfahrensweise des Bilanzierenden zur Bestimmung des Zinssatzes, der gem. IAS 19.78 ff. zur Diskontierung der Verpflichtungen für die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen heranzuziehen ist, nach IAS 8 einzustufen ist. Das RIC ist nach Diskussion des vorgelegten Themenvorschlags und unter Beachtung der definierten Kriterien, anhand derer über die Annahme eines Themenvorschlags zu entscheiden ist, zu dem Ergebnis gelangt, den Vorschlag nicht in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.