IDW RH IFA 1.001 zu Besonderheiten latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen

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08.12.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) verabschiedeten IDW Rechnungslegungshinweis: Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen (IDW RH IFA 1.001) billigend zur Kenntnis genommen.

Der Rechnungslegungshinweis ersetzt die IDW Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1992: Zur Bilanzierung latenter Steuern bei ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (IDW St/WFA 1/1992). Er wird in Heft 12/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 4/2010 veröffentlicht werden. Die Presseerklärung des IDW finden Sie hier.

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