Neues vom IDW

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07.12.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist auf seiner Internetseite auf zwei Neuigkeiten hin.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist auf seiner Internetseite auf folgende Neuigkeiten hin:

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am in seiner 222. Sitzung den aufgrund des BilMoG neugefassten IDW Rechnungslegungshinweis: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 und 19 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005) verabschiedet. Die Verlautbarung gibt Hilfen zur Auslegung der modifizierten Anhangangabepflichten nach § 285 Nr. 18 HGB zu Finanzinstrumenten, die zum Anlagevermögen gehören und über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, weil eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung unterblieben ist. Sie wird in Heft 12/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 4/2010 veröffentlicht werden.

In einem Schreiben an das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) nimmt das IDW Stellung zum Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 26 (E-DRS 26) Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Das IDW stimmt dem Entwurf in weiten Teilen zu, regt aber verschiedene Klarstellungen an. Das Schreiben können Sie hier herunterladen (61 KB).

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