Änderungen in IDW PS 400 verabschiedet

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01.12.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Änderung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400) verabschiedet.

Eine neue Formulierungsempfehlung nebst erläuternden Textziffern wurde aufgenommen. Dabei geht es um den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks über die gesetzliche Abschlussprüfung eines nach § 315a HGB / IFRS aufgestellten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts, die unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt wurde. Die Änderungen gelten für die Prüfung von Abschlüssen für am oder nach dem 15. Dezember 2010 beginnende Geschäftsjahre; sie können freiwillig auf frühere Geschäftsjahre angewandt werden. IDW PS 400 wird abgedruckt in Heft 12/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 4/2010 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".

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