Sierra Leone übernimmt den IFRS für KMU

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25.02.2010

Am 30. Dezember 2009 hat der Rat für Bilanzierungs-, Prüfungs- sowie Unternehmensführungsstandards (Council for Standards of Accounting, Auditing, Corporate and Institutional Governance, CSAAG) von Sierra Leone einstimmig eine Resolution verabschiedet, wonach der IFRS für KMU für gewinnorientierte Unternehmen, auf die die Bedingungen für die Anwendung der vollen IFRS nicht zutreffen, übernommen wird.

Der IFRS für KMU ist freiwillig (d.h. zulässigerweise) für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2010 beginnen, anwendbar und muss verpflichtend für Berichtsperioden angewendet werden, die am 1. Januar 2011 beginnen. Börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und andere von Rechtswegen anerkannten Finanzinstitutionen müssen die vollen IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung anwenden.

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