Hochinflationsländer

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19.02.2010

Sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP ist vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes Bericht erstattet, in der Bewertungseinheit erstellt werden muss, die zum Bilanzstichtag gilt.

Anders ausgedrückt, die Beträge in dem Abschluss müssen nach Maßgabe der Änderungen in der Kaufkraft der Berichtswährung neu dargestellt werden. Seit einer Reihe von Jahren hat die Arbeitsgruppe für Fragen internationaler Praxis des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) inoffizielle Leitlinien zum Inflationsstatus von Ländern herausgegeben, in denen anscheinend Hochinflation herrscht oder die diesem Status sehr nahe kommen. Das AICPA hat soeben (über sein Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ)) den CAQ Alert Nr. 2010-11 Überwachung des Inflationsstatus bestimmter Länderherausgegeben. Darin wird die folgende Einschätzung der Arbeitsgruppe wiedergegeben:

Die Währungen der folgenden Länder sollten mit Stand vom 30. September 2009 weiterhin als hochinflationär angesehen werden:

Myanmar

Simbabwe

Die Währungen der folgenden Länder sollten für Perioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2009 beginnen, als hochinflationär angesehen werden:

Venezuela

Die folgenden Länder stehen auf der Beobachtungsliste der Arbeitsgruppe:

Äthiopien

Guinea

Iran

Irak

Demokratische Republik Kongo

São Tomé und Príncipe

Seychellen

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