Hochinflationsländer
19.02.2010
Sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP ist vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes Bericht erstattet, in der Bewertungseinheit erstellt werden muss, die zum Bilanzstichtag gilt.
Die Währungen der folgenden Länder sollten mit Stand vom 30. September 2009 weiterhin als hochinflationär angesehen werden:
Myanmar |
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Simbabwe |
Die Währungen der folgenden Länder sollten für Perioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2009 beginnen, als hochinflationär angesehen werden:
Venezuela |
Die folgenden Länder stehen auf der Beobachtungsliste der Arbeitsgruppe:
Äthiopien |
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Guinea |
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Iran |
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Irak |
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Demokratische Republik Kongo |
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São Tomé und Príncipe |
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Seychellen |