IVSC-Leitlinien zur Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

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18.02.2010

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen neuen Leithinweis (Guidance Note, GN) zur Bewertung von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien herausgegeben

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen neuen Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr. 17 zur Bewertung von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien herausgegeben. Die Notwendigkeit von Leitlinien für die Schätzung des Marktwerts von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurde hervorgehoben, als der IASB IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien änderte, um vorzuschreiben, dass der beizulegende Zeitwert von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien anzugeben ist. Die englischsprachige Presseerklärung des IVSC finden Sie hier; Sie können sich die Guidance Note 17 direkt von der Internetseite des IVSC herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB).

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