IASCF-Treuhänder verkünden weitere Verbesserung der Führung

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15.02.2010

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben heute Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben.

Die Änderungen, die dazu dienen sollen, die Rechenschaftspflicht, die Einbindung der Interessengruppen und die Effizienz der Aktivitäten zu verbessern, schließen den zweiten Teil der alle fünf Jahre stattfindenden Überarbeitung der Satzung ab. Die Treuhänder fällten ihre Entscheidungen auf ihrer Sitzung in Brasilien am 26. und 27. Januar 2010. Nachfolgend bieten wir Ihnen eine inoffizielle Übersetzung der heute veröffentlichten Presseerklärung der IASCF. Das englische Original finden Sie hier(106 KB).

Nach mehr als einem Jahr globaler öffentlicher Konsultationen haben sich die Treuhänder auf die folgenden bedeutenden Änderungen an der Satzung geeinigt:

Einführung öffentlicher Konsultationen über die fachliche Agenda des IASB alle drei Jahre: Zusatzlich zur jährlichen Rücksprache mit den Treuhändern und seinen Beiräten hinsichtliche der bestehenden und der künftigen Agenda wird der IASB alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seiner künftigen fachlichen Agenda durchführen.

Legen eines Schwerpunkts auf die Übernahme der IFRS: In der Satzung wird betont werden, dass Harmonisierung eine Strategie ist, die darauf abzielt, die Übernahme der IFRS zu fördern und zu erleichtern; sie ist kein Ziel in sich.

Eine Verpflichtung auf einen prinzipienbasierten Ansatz: In der Satzung wird gefordert werden, dass die IFRS auf klar artikulierten Prinzipien gründen sollen.

Ausdrückliche Nennung von Anlegern: In der neuen Satzung werden Anleger ausdrücklich als Zielgruppe von Finanzinformationen genannt (zusätzlich zu anderen Teilnehmern an den Kapitalmärkten der Welt und anderen Nutzern von Finanzinformationen).

Forderung eines Konsultationsprozesses und die Einführung einer Notfallregelung: Die Satzung wird eine Genehmigung für einen beschleunigten Konsultationsprozess nur unter äußerst raren Umständen und nur unter Zustimmung durch mindestens 75% der Treuhänder enthalten.

Einrichtung von stellvertretenden Vorsitzenden sowohl für die Treuhänder als auch für den IASB: In der neuen Satzung werden die Möglichkeit für jeweils zwei stellvertretende Vorsitzende sowohl bei den Treuhändern als beim IASB eingeräumt. Dies wird einen Teil der Last vom jeweiligen Vorsitzenden nehmen und die Möglichkeit einräumen, eine größere geografische Streuung in der Führung zu gewähren.

Verbesserte Formulierungen für die Berücksichtigung einer umfassenden Gruppe von Interessengruppen sowohl in Bezug auf die Art als auch in Bezug auf den Ort: In der Satzung wird die Notwendigkeit festgehalten "eine Bandbreite von Größen und Arten von Unternehmen in unterschiedlichen wirtschaftlichen Umgebungen zu berücksichtigen, wenn dies sachgerecht ist".

Reduzierung der Dauer einer möglichen zweiten Amtszeit von IASB-Mitgliedern, um praktische Erfahrung sicherzustellen: Obwohl in der Satzung weiterhin die Möglichkeit einer zweiten Amtszeit von IASB-Mitgliedern festgehalten wird, haben die Treuhänder die zweite Amtszeit von fünf auf drei Jahre verkürzt, wenn die entsprechenden IASB-Mitglieder nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des IASB sind.

Bezeichnungen innerhalb der Organisation werden angeglichen: Die Bezeichnungen, die innerhalb der Organisation verwendet werden, werden an die Bezeichnung der Standards angepasst. Die IASC-Stiftung wird zur IFRS-Stiftung, sobald die praktischen Voraussetzungen geschaffen sind. Das Interpretations Commitee und der Beirat werden unter den Namen IFRS Interpretations Committee und IFRS -Beirat geführt. Die Interessensgruppen sprachen sich dafür aus, den Namen des IASB beizubehalten, und die Treuhänder haben sich dem gebeugt.

Die neue Satzung wird am 1. März 2010 in Kraft treten. Die Treuhänder werden in Kürze einen Bericht veröffentlichen, in dem ihre Schlussfolgerungen erläutert werden und Rückmeldung an die über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegeben wird, die an der Konsultation teilnahmen. (Eine Zusammenfassung der Änderungen an der Satzung, die der Stab erstellt hat, ist hier einzusehen (in englischer Sprache, 187 KB).)

Zusätzlich zu den Änderungen an der Satzung werden die Treuhänder als Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen die folgenden Überprüfungen durchführen:

Überprüfung der Strategie: Da eine Reihe von Rechtskreisen dabei sind, die IFRS zu übernehmen, und der Abschluss des Konvergenzprogramms bevorsteht, werden die Treuhänder die Strategie dieses Jahres für die Periode nach Mitte 2011 überprüfen. Die Treuhänder haben zu erkennen gegeben, dass sie im Rahmen dieser Überprüfung externe Interessengruppen konsultieren möchten.

Überprüfung des IFRS-Beirats: Die Treuhänder werden bis Ende des Jahres eine Überprüfung des IFRS-Beirats durchführen und abschließen, um die jüngsten Reformen an seinen Struktur und seinen Aktivitäten zu beurteilen und festzustellen, ob weitere Reformen notwendig sind. Die Treuhänder werden mit den gegenwärtigen Beiratsmitgliedern bei dieser Überprüfung zusammenarbeiten.

Überprüfung der Wirksamkeit der Aufsicht durch die Treuhänder: Der Ausschuss für den Konsultationsprozess der Treuhänder wird dieses Jahr das Rahmenkonzept für die Aufsicht und die Erfüllung der Aufsichtsziele der Treuhänder überprüfen.

Die nächste Sitzung der Treuhänder wird am 30. und 31. März 2010 in London stattfinden.

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