Wir stimmen vorläufigen Agendaentscheidungen von IFRIC nicht zu

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13.02.2010

In Schreiben an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) lehnen wir die vorläufigen Entscheidungen von IFRIC aus dem Januar 2010 ab, die folgenden Punkte, bei denen um Klarstellung im Rahmen einer Interpretation gebeten worden war, nicht auf die Agenda zu nehmen.

In Schreiben an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) lehnen wir die vorläufigen Entscheidungen von IFRIC aus dem Januar 2010 ab, die folgenden Punkte, bei denen um Klarstellung im Rahmen einer Interpretation gebeten worden war, nicht auf die Agenda zu nehmen:

IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Bestimmung der funktionalen Währung einer Investmentholdinggesellschaft (Schreiben in englischer Sprache, 30 KB)

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Klassifizierung von Instrumenten als Eigen-/Fremdkapital, die eine Verpflichtung zur Lieferung von Barmitteln im Ermessen der Anteilseigner vorsehen (Schreiben in englischer Sprache, 28 KB)

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Bemessungseinheit bei Termingeschäften mit volumetrischer Optionalität (Schreiben in englischer Sprache, 29 KB)

Wir stimmen der vorläufigen Entscheidung von IFRIC zu, den folgenden Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen: IFRS 8 Geschäftssegmente und IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Übergangsvorschriften für die Änderung von IFRS 8 (Schreiben in englischer Sprache, 27 KB).

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