Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

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08.02.2010

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat einen Plan für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen verabschiedet.

Die Presseerklärung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 61 KB). Hier ist ein Überblick:

 

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
  • Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
  • Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** das sich auf der Bilanz ergebende Nettovermögen nach indischen Rechnungslegungsprinzipien, nicht die Marktkapitalisierung

IFRS 1 erfordert mindestens ein Jahr von Vergleichsabschlüssen nach IFRS, wenn die IFRS erstmalig angewendet werden. Aus dem Bezug auf 'Eröffnungsbilanz' im Erlass des Ministeriums wird nicht klar, ob bspw. Unternehmen der Phase 1 von der Aufstellung von Vergleichsabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31. März 2011 enden, unter Anwendung der benannten Standards befreit sind. Unternehmen der folgenden Kategorien müssen die benannten Standards nicht anwenden (auch wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden können), sondern müssen lediglich die 'benannten Bilanzierungsstandards, die nicht mit den IFRS vereinheitlicht wurden', anwenden:

  • Nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger, deren Aktien oder sonstige Wertpapiere nicht an einer Wertpapierbörse außerhalb von Indien notiert sind
  • kleine und mittelgroße Unternehmen ('KMU').

Für Banken und Versicherungen wird die Veröffentlichung eines eigenständigen Fahrplans Ende Februar 2010 erwartet.

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