Mängel bei den Angaben zum Übergang auf IFRS in Kanada

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07.02.2010

Die Wertpapieraufsichtsbehörde von Ontario in Kanada hat die Ergebnisse ihrer Untersuchung der Angaben veröffentlicht, die von den 106 Wertpapieremittenten im Vorfeld deren Übergangs von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS zum 1. Januar 2011 geleistet wurden.

Die Überprüfung lässt vermuten, dass die Emittenten ihre Arbeit bei der Angabe ihrer Fortschritte in Richtung Übergang einschließlich der möglichen Auswirkungen besser machen könnten, als dies im Lageberichtsabschnitt ihres Geschäftsberichts 2008 und der Zwischenberichte 2009 erfolge.

Im Lagebericht 2008 erwarteten wir, dass die Emittenten den Stand bei den wesentlichen Teilen und dem zeitlichen Ablauf dargelegt hätten [...].

Insgesamt fanden wir, dass Emittenten die Informationen bezüglich ihrer Bemühungen beim Übergang auf die IFRS nicht angemessen angeben. Eine Zusammenfassung unserer Ergebnisse ergibt sich wie folgt:

40% der Emittenten erhielten ein Schreiben des Stabs, in welchem gefragt wurde, ob es überhaupt einen Plan gebe, weil dies aus dem Lesen der Angabe im Lagebericht nicht erkennbar sei. Angesichts der knappen Zeit, die bis zum Datum des Übergangs noch verbleibt, löst dies Bedenken aus, dass Emittenten womöglich nicht in Übereinstimmung mit den zukünftigen Anforderungen werden berichten können.

Von jenen 60% der Emittenten, die zu ihrem Übergangsplan auf die IFRS in ihrem Lagebericht für das Jahr 2008 Stellung genommen haben, haben ungefähr die Hälfte lediglich eine allgemeine Beschreibung des Plans geliefert ohne jede unmittelbare Anwendung auf ihre eigenen Verhältnisse. Die für Anleger wertvollste Informationen besteht in einer Angabe zum Übergang auf die IFRS, die genau auf den Emittenten zugeschnitten ist.

80% der Emittenten, die den Übergangsplan auf die IFRS darlegten, haben wesentliche Meilensteine und erwartete Zeitverläufe im Zusammenhang mit jedem der wesentlichen Bestandteile des Plans nicht beschrieben. Es ist wichtig, dass Emittenten den Zeitverlauf im Zusammenhang mit jedem der Wesentlichen Bestandteile ausführen, so dass Anleger jederzeit beurteilen können, ob das Projekt entsprechend dem Übergangsplan voranschreitet.

48% der Emittenten, die sich zum IFRS-Übergang in ihrem Lagebericht 2008 äußerten, haben keine quartalsweisen Aktualisierungen im Zwischenbericht für 2009 zum Fortschritt ihres Übergangsplans gegeben. Anleger benötigen den aktuellen Stand hinsichtlich des Fortschritts, um sie bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit zu unterstützen, dass der Emittent in der Lage sein wird, seinen Übergang auf die IFRS zeitgerecht abzuschließen.

Die Studie mit dem Titel Überprüfung der Angaben zum Übergang auf die IFRS (Stabsmitteilung 52-718) können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 442 KB).

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