Forschungspapier zur Definition eines Vermögenswertes
04.02.2010
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der französische Standardsetzer (Autorité des Normes Comptables, ANC) haben gemeinsam ein Forschungspapier des Stabs zu der vorgeschlagenen neuen Definition eines Vermögenswerts herausgegeben, auf die sich der IASB und der FASB vorläufig geeinigt haben.
Gegenwärtige Definition eines Vermögenswerts im Rahmenkonzept des IASB: Eine Vermögenswert ist eine Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und von der erwartet, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Vorgeschlagene neue Definition: Der Vermögenswert eines Unternehmens ist eine gegenwärtige wirtschaftliche Ressource, auf die das Unternehmen das Recht oder einen anderen Zugang hat, über den andere nicht verfügen. |
In dem Papier werden ein Dutzend Szenarios gegen die zwei Definitionen getestet: Kassenbestand, Forderungen, eine angenommene Belegschaft, Geschäfts- oder Firmenwert, ein Lotterielos, ein Angebot künftiger Nachlässe an potenzielle Kunden, als Ergebnis von Forschungsaufwendungen erworbenes Wissen, verbesserte Marktsituation/neue Kundenbeziehungen als Ergebnis von Marketingmaßnahmen, Verträge, Lizenz zur Tätigkeit in einem beschränkten Markt, eine latente Steuerposition aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen und ein geplanter Geschäftsvorfall. Die ersten sechs Szenarios wurden auch vom IASB/FASB-Stab getestet; die weiteren sechs wurden nur vom EFRAG/ANC-Projektstab ausgewählt und untersucht.