Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Januar 2010
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards geändert, um Erstanwender von der Leistung zusätzlicher Angaben auszunehmen, die im März 2009 durch
Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 7) eingeführt worden waren. Mit der Änderung werden Erstanwendern die gleichen Übergangsvorschriften gewährt, die mit den Änderungen von IFRS 7 Erstellern gewährt wurden, die bereits die IFRS anwenden. Die Änderung tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. In diesem Newsletter werden die Änderungen erläutert. Frühere Ausgaben aller
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