Februar

IFRS für KMU in Mauritius

24.02.2010

Im Dezember berichteten wir über einen Vorschlag in Mauritius, die Bilanzierungsvorschriften zu ändern und den IFRS für KMU wahlweise für kleine Unternehmen im Staatsbesitz zuzulassen.

Das Gesetz (Finanzgesetz 2009) wurde nun durch das Parlament in Kraft gesetzt. Damit sieht die Struktur der Bilanzierungsstandards in Mauritius nunmehr wie folgt aus:
  1. Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.
  2. Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien (ungefähr 1,15 Millionen Euro) wenden die vollen IFRS an.
  3. Einige Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger werden die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU haben.
  4. Die restlichen Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger können sich zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmen und den Standards nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes entscheiden. Die Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag war im September 2009 veröffentlicht worden).
  5. Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.
  6. Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Aufstellung von Abschlüssen befreit, müssen aber eine Aufstellung mit Finanzinformationen bereitstellen (eine Bilanz und GuV in verkürzter Fassung ohne Angaben).

Darüber hinaus laufen derzeit Beratungen zu einem Vorschlag, das Wahlrecht zur Anwendung des IFRS für KMU auf alle Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen und einen Umsatz von mehr als 50, jedoch weniger als 200 Millionen Rupien haben, auszudehnen. Damit würde sich der Anwendungsbereich des IFRS für KMU auf die Mehrzahl der in Mauritius domizilierten Unternehmen erstrecken, die Abschlüsse aufstellen müssen.

19. Mitgliederversammlung des DRSC

23.02.2010

Am Montag, 22. März 2010, treffen sich die Mitglieder des DRSC in Berlin in den Räumen der KPMG AG um 11.00 Uhr zu ihrer 19. Mitgliederversammlung.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009, die Wahl neuer Mitglieder in den Vorstand und den Vorstandsausschuss sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC und der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates über die im Jahr 2009 geleistete Arbeit und über die Aufgaben, die in 2010 anstehen.

Internetpräsentation zur Bewertung von Schulden nach IAS 37

23.02.2010

Am 3. März 2010 bietet der IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zum Projekt zur Ersetzung von IAS 37 an.

Robert Garnett, Mitglied des IASB, und Joan Brown, Projektmanagerin, werden über die überarbeiteten Bewertungsvorschläge und ihr Zusammenwirken mit den anderen Vorschlägen sprechen, die im Arbeitsentwurf enthalten sind. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass der Entwurf ED/2010/1 Bewertung von Schulden in IAS 37 auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion des DRSC am 8. März 2010 am Frankfurter Flughafen sein wird. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zur DRSC-Veranstaltung finden Sie hier.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten

23.02.2010

Im November 2009 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht (weitere Informationen).

Auf Grundlage erster Untersuchungen hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB erarbeitet, in der sie vorsichtige Unterstützung für den Entwurf äußert, obwohl sie auch größere Bedenken hegt. Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge hat EFRAG noch nicht untersucht. EFRAG bittet nun um Rückmeldungen europäischer Anwender, die in der abschließenden Stellungnahme berücksichtigt werden sollen. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (235 KB).

Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

23.02.2010

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 22. Februar 2010 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

Sie können den jeweils aktuellen Stand des Übernahmeprozesses in Europa auch über unserer Verknüpfung Status des Übernahmeprozesses in Europa in der linken Spalte auf der IAS PLUS Startseite in der Rubrik Ressourcen abfragen.

Die Rechnungslegung einfacher und nützlicher gestalten

22.02.2010

Die Global Accounting Alliance (GAA), eine Vereinigung von elf Wirtschaftsprüferinstituten aus Ländern mit bedeutenden Kapitalmärkten, hat einen Bericht mit dem Titel "Die Rechnungslegung einfacher und nützlicher gestalten: der weitere Weg" veröffentlicht (in englischer Sprache, 873 KB), welcher auf einer Reihe von Gesprächsrunden fußt, die 2009 in London, Peking und New York abgehalten wurden.

In dem Bericht wird die Bandbreite der Diskussionen und der bei den Gesprächsrunden zum Ausdruck gebrachten Ansichten zusammengefasst, indem viele der aufgebrachten Gedanken, Ideen und vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht werden. Zum Abschluss werden in dem Bericht Maßnahmen umrissen, die dazu führen sollen, dass die Rechnungslegung einfacher und nützlicher wird.

EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zur Änderung von IFRS 1

22.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zur Änderung IFRS 1 abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt.

EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.

IPSASB schlägt Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen auf Seiten des Garantiegebers vor

22.02.2010

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) bittet um Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen auf Seiten des Garantiegebers.

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – oftmals als Private-Public Partnerships oder PPPs bezeichnet – bringen einen Betreiber ins Spiel, der Dienstleistungen für die Allgemeinheit für den Garantiegeber (üblicherweise eine Regierung oder eine andere Gebietskörperschaft) anbietet. Für viele Länder stellen derartige Vereinbarungen ein Mittel dar, um große Infrastrukturprojekte sicherzustellen, wie beispielsweise den Bau von Straßen und Flughäfen, die entwickelt der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. In einigen Fällen werden sie aber nicht im Abschluss angesetzt, was de facto zu einer Verschleierung der Vermögenslage des Garantiegebers führt. Der IPSASB hat Leitlinien vorgeschlagen, wie Garantiegeber Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzen, bilanzieren und angeben sollen. Gegenwärtig gibt es keinen internationalen Standard, der die Bilanzierung solcher Vereinbarungen aus Sicht des Garantiegebers adressiert. IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ist lediglich auf den Betreiber dieser Vereinbarungen anwendbar. Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB können Sie hier einsehen.

Arbeitsentwurf des IFRS zu Schulden ist verfügbar

22.02.2010

Der Stab beim IASB hat einen Arbeitsentwurf des IFRS zu Schulden freigegeben (dem geplanten Nachfolger von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen).

Der Arbeitsentwurf fußt auf den Vorschlägen, die mit der Bitte um Stellungnahme im Juni 2005 veröffentlicht worden waren, und wurde um die Beschlüsse angepasst, die der IASB angesichts der eingegangenen Stellungnahmen getroffen hat. Der Board hat sich insbesondere entschlossen, mehr Leitlinien für die Anwendung der vorgeschlagenen Bewertungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Am 5. Januar 2010 hatte er den Standardentwurf zu den vorgeschlagenen Leitlinien erneut veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 12. April 2010 erbeten. Der Arbeitsentwurf des endgültigen IFRS kann von der entsprechenden Projektseite auf der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Bewertung von Schulden nach IAS 37

22.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich dessen Entwurfs eines Abschnitts des Ersatzes für IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Der Abschnitt enthält überarbeitete Vorschläge für Schulden, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. EFRAG hegt bedeutende Bedenken hinsichtlich der Vorschläge im Entwurf und unterstützt des vorgeschlagene Bewertungsmodell nicht. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (165 KB).

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