Februar

FEI spricht Empfehlungen zu Konvergenz von IASB und FASB aus

19.02.2010

Der Ausschuss für Unternehmensberichterstattung (Committee on Corporate Reporting, CCR) des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) hat zwei Schreiben an den Financial Accounting Standards Board (FASB) sowie an den International Accounting Standards Board (IASB) gesendet.

Sie enthalten Empfehlungen zum Projekt der Boards zur Harmonisierung ihrer Standards:

In einem der Schreiben(in englischer Sprache, 111 KB) werden die Daten des Inkrafttretens und die Art des Übergangs bei den großen zu harmonisierenden Standards angesprochen. Der CCR äußert die Meinung, dass die gegenwärtig vorgeschlagenen Daten Herausforderungen hinsichtlich einer hochwertigen Umsetzung darstellen. Der CCR empfiehlt, dass die Boards die Daten des Inkrafttretens überdenken und den Übergang auf die großen Harmonisierungsstandards als Paket anbieten und nicht auf Einzelstandardgrundlage. Dies sei deshalb sinnvoll, da die Standards einen inneren Zusammenhang aufweisen und bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Der CCR nennt die Darstellung des Abschlusses, Leasingverhältnisse, Pensionen und die Berichterstattung über Kapitalflüsse aus der operativen Tätigkeit nach der direkten Methode als die Aspekte, die die größten Auswirkungen auf die Bilanzierungsinformationssysteme haben werden. Der CCR empfiehlt,

ein gemeinsames Datum des Inkrafttretens für die endgültigen Harmonisierungsstandards einzurichten, das eine Umsetzungsfrist von drei Jahren gewährt, wobei einen vorzeitige Anwendung gestattet sein soll, und

den Erstellern soviel Flexibilität wie möglich dabei einzuräumen, die Art der erstmaligen Anwendung selbst zu bestimmen (rückwirkende Neudarstellung, Darstellung der kumulativen Auswirkungen oder prospektive Anwendung).

In dem anderen Schreiben (in englischer Sprache, 84 KB) bietet der CCR an, dem IASB und dem FASB bei den laufenden Projekten des Arbeitsabkommens zu helfen. Der CCR hält fest, dass diese Projekte eine "Vielzahl möglicher Herausforderungen" enthalten würden. Dazu zählten die Verlässlichkeit der geforderten Informationen, das Sammeln solcher Daten in einem global aufgestellten Unternehmen sowie die Umsetzung und die Kosten von Systemänderungen in disparaten Systemumfeldern, die in den meisten Unternehmen vorkommen würden. Der CCR schlägt vor, dass die Mitgliedorganisationen von FEI Vertreter aus dem Unternehmensbereich zur Verfügung stellen, die im Rahmen kleinerer Informationslieferungsgruppen mit den Projektmanagern von IASB und FASB zusammenarbeiten, während die Harmonisierungsprojekte weiter vorangetrieben werden.

Die englischsprachige Presseerklärung von FEI finden Sie hier.

Hochinflationsländer

19.02.2010

Sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP ist vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes Bericht erstattet, in der Bewertungseinheit erstellt werden muss, die zum Bilanzstichtag gilt.

Anders ausgedrückt, die Beträge in dem Abschluss müssen nach Maßgabe der Änderungen in der Kaufkraft der Berichtswährung neu dargestellt werden. Seit einer Reihe von Jahren hat die Arbeitsgruppe für Fragen internationaler Praxis des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) inoffizielle Leitlinien zum Inflationsstatus von Ländern herausgegeben, in denen anscheinend Hochinflation herrscht oder die diesem Status sehr nahe kommen. Das AICPA hat soeben (über sein Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ)) den CAQ Alert Nr. 2010-11 Überwachung des Inflationsstatus bestimmter Länderherausgegeben. Darin wird die folgende Einschätzung der Arbeitsgruppe wiedergegeben:

Die Währungen der folgenden Länder sollten mit Stand vom 30. September 2009 weiterhin als hochinflationär angesehen werden:

Myanmar

Simbabwe

Die Währungen der folgenden Länder sollten für Perioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2009 beginnen, als hochinflationär angesehen werden:

Venezuela

Die folgenden Länder stehen auf der Beobachtungsliste der Arbeitsgruppe:

Äthiopien

Guinea

Iran

Irak

Demokratische Republik Kongo

São Tomé und Príncipe

Seychellen

Bekanntmachung von DRÄS 4 und DRÄS 5

18.02.2010

Im Bundesanzeiger Nr. 27 sind zwei Änderungsstandards bekannt gemacht worden.

Im Bundesanzeigen Nr. 27 vom 18. Februar 2010 (Beilage 27a) sind der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 4 (DRÄS 4) zu Anpassungen in den Standards nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 5 (DRÄS 5) zur Lageberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Februar 2010

18.02.2010

Der IASB hält seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift des dritten Tages, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

Gesamtausgabe der IFRS wird im kommenden Monat erscheinen

18.02.2010

Der IASB hat bekanntgegeben, dass die Gesamtausgabe der IFRS für 2010 (das 'rote Buch') im März als zweibändiges Werk erscheinen wird.

Dabei handelt es sich um die herkömmliche Gesamtausgabe, die die jeweils aktuelle Fassung der IFRS und der sie unterstützenden Materialien (veranschaulichende Beispiele, Umsetzungsleitlinien, die Grundlage für Schlussfolgerungen sowie abweichende Meinungen) enthält, wie sie vom IASB bis zum 1. Januar 2010 herausgegeben worden sind. Das schließt jene Standards ein, die erst nach dem 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwenden sind. Im Januar hatte der Board eine Fassung der Gesamtausgabe veröffentlicht (das 'blaue Buch'), die lediglich jene Verlautbarungen enthält, deren Anwendung zum 1. Januar 2010 verpflichtend ist. Die wesentlichen Änderungen im roten Buch betreffen die Einfügung

eines neues Standards: IFRS 9

eines überarbeiteten Standard: IAS 24 (die Fassung 2003 von IAS 24, die ersetzt wurde, hat man weggelassen – die ersetzte Fassung kann für 2009 und 2010 weiterhin angewendet werden)

Änderungen an den IFRS, die als eigenständige Dokumente erschienen sind

Änderungen an den IFRS, die im Rahmen des zweiten jährlichen Verbesserungsprojekt erschienen sind

Änderungen an anderen IFRS infolge der Änderung überarbeiteter oder geänderter Standards ('Folgeänderungen')

zwei neue Interpretationen: IFRIC 18 und 19

Aufgrund des zunehmenden Umfangs der Inhalte wird das rote Buch 2010 in zwei Bänden erscheinen:

Band A enthält die IFRS ohne Anhänge nebst Einführungen und erläuternden Überschriften.

Band B enthält die (unverbindlichen) Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen, Umsetzungsleitlinien und veranschaulichende Beispiele.

Sie können das Werk auf der Internetseite des IASB vorbestellen. Sie werden dann benachrichtigt, wenn das rote Buch verfügbar ist.

Veröffentlichung von Deloitte zu sogenannten 'Cap and Trade'-Programmen

18.02.2010

Das Centre von Deloitte für Klimawandel- und Nachhaltigkeitsdienstleistungen hat eine Veröffentlichung zu Handelsprogrammen mit festgelegter Obergrenze und freiem Handel ('cap and trade') für Treibhausgase herausgegeben.

Sorgen wegen möglicher Auswirkungen des Klimawandels bringt Regierungen dazu, Vorgehensweisen und Programme zu bedenken, die zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen können. 'Cap and Trade'-Programme sind eine Möglichkeit, von der erwartet wird, dass sie durch Einrichtung eines finanziellen Anreizes dazu führen wird, Emissionen großer Verschmutzer im Industriebereich zu verringern. Der Zweck der Publikation ist es, die Hauptmerkmale des 'Cap and Trade'-Programms für Treibhausgase vorzustellen. Eine Kenntnis von 'Cap and Trade'-Programmen ist grundlegend für das Verständnis ihrer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit einschließlich Emissionsverwaltung, -bilanzierung und steuerliche Auswirkungen.

Das IASB-Projekt zu Emissionshandelsprogrammen

Der IASB hat auf seiner Agenda ein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen. Ziel des Projekts, das gemeinsam mit dem FASB durchgeführt wird, liegt darin, umfassende Leitlinien für die Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen zu entwickeln. Der Board hat vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen wie folgt verfahren soll, wenn es Verschmutzungsrechte kostenfrei vom Staat erhält:

Das Unternehmen setzt die Verschmutzungsrechte als Vermögenswerte an und bewertet sie erstmalig zum beizulegenden Zeitwert.

Da das Unternehmen eine Verpflichtung eingeht, seine Emissionen unter die Marke abzusenken, die durch seine Verschmutzungsrechte vorgegeben ist (also die Obergrenze oder Cap), setzt das Unternehmen eine Schuld an, die seiner Zusage entspricht, die Verschmutzungsrechte über den Verpflichtungszeitraum hin zu zahlen. Die Schuld besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen bereits Emissionen produziert hat.

Sie können sich die Veröffentlichung Cap and Trade Programs for Greenhouse Gas hier kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.123KB).

Neuer EU-Kommissar nimmt zur Bilanzierung Stellung

18.02.2010

Michel Barnier, der letzte Woche das Amt des Europäischen Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen angetreten hatte, äußerte sich während eines Vortrags beim Ecofin-Rat (dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der europäischen Mitgliedstaaten) kurz zu internationalen Bilanzierungsstandards.

Der Vortrag von Herrn Barnier trug den Titel Ohne Verzögerung handeln, um die Finanzmärkte aufzuräumen. Hier ist ein Ausschnitt:

Einer der deutlichsten Beschlüsse der G-20 war die gemeinsame Verpflichtung, gemeinsam Reformen anzugehen und die Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards auf internationaler Ebene sicherzustellen. Diesbezüglich müssen wir die richtige Balance zwischen einer getreulichen Abbildung der finanziellen Situation eines Unternehmens und der Finanzstabilität als größerem Ganzen finden. Dieser Sachverhalt wird im Zentrum unserer Erörterungen über die kommenden Monate stehen.

Den Vortrag von Herrn Barnier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 28 KB).

IVSC-Leitlinien zur Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

18.02.2010

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen neuen Leithinweis (Guidance Note, GN) zur Bewertung von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien herausgegeben

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen neuen Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr. 17 zur Bewertung von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien herausgegeben. Die Notwendigkeit von Leitlinien für die Schätzung des Marktwerts von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurde hervorgehoben, als der IASB IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien änderte, um vorzuschreiben, dass der beizulegende Zeitwert von in der Erstellung befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien anzugeben ist. Die englischsprachige Presseerklärung des IVSC finden Sie hier; Sie können sich die Guidance Note 17 direkt von der Internetseite des IVSC herunterladen (in englischer Sprache, 1,54 MB).

Irische Wirtschaftsprüfer unterstützen den IFRS für KMU anstelle der geltenden Rechnungslegungsstandards

17.02.2010

Die irische Wirtschaftsprüfervereinigung Chartered Accountans Ireland (CAI) hat ihre Unterstützung für eine Änderung der Bilanzierungsrichtlinien ausgesprochen, die vom britischen Accounting Standards Board (ASB) vorgeschlagen wurde und nach der irische und britische Rechnungslegungsstandards durch einen dreigestuften Ansatz ersetzt werden sollen.

Unternehmen sollen eines der folgenden Rahmenkonzepte anwenden:
  • öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten,
  • nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden den IFRS für KMU anwenden,
  • kleine Unternehmen nach der Definition des Aktiengesetzes können sich dafür entscheiden, weiterhin den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden.

Der Vorschlag ist in einem Konsultationspapier enthalten, das der ASB im August 2009 herausgegeben hat. Aidan Lambe, der fachliche Direktor der von CAI wird in der Presseerklärung, in der die Unterstützung für den IFRS für KMU zum Ausdruck gebracht wird, wie folgt zitiert: "Die Lage, bei der wir in Irland seit Einführung der IFRS verschiedene Rechnungslegungsrahmenkonzepte gleichzeitig anwenden, ist auf Lange Sicht absolut unhaltbar. Indem der IASB diesen Standard geschaffen hat, hat er dem ASB sehr dabei geholfen, dieses Problem zu lösen."

141. DSR-Sitzung

17.02.2010

Die Tagesordnung für die 141. Sitzung des DSR am 5. März 2010 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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