Japan schlägt 'Benennung' zusätzlicher IFRS vor

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31.01.2010

Die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) hat vorschlagen, die Liste der IFRS, die für die Anwendung durch Unternehmen, welche die IFRS in Japan freiwillig anwenden, benannt wurden, zu aktualisieren.

Dieser Vorschlag ist eine Erweiterung der Verordnungen, welche die FSA am 11. Dezember 2009 verabschiedet hat (siehe dazu unsere Nachricht auf IAS PLUS vom gleichen Tag). Diese Verlautbarungen gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. März 2010 enden, anzuwenden. Am 11. Dezember 2009 hatte der Kommissar der FSA sämtliche IFRS einschließlich der IFRIC-Interpretationen, die vom IASB am oder vor dem 30. Juni 2009 herausgegeben worden waren, benannt. Dieser neue Vorschlag würde dem Kanon der 'benannten IFRS' die folgenden IFRS und IFRIC-Interpretationen hinzufügen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009 herausgegeben wurden:

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (Änderung)

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung)

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Änderung)

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung)

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Die Presseerklärung der FSA in englischer Sprache können Sie hier einsehen. Stellungnahmen zu dem Vorschlag werden bis zum 22. Februar 2010 erbeten und sind an die FSA zu richten.

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