Am 5. Januar 2010 hatte der IASB einen
überarbeiteten Entwurf zur Bewertung von Schulden veröffentlicht, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. IAS 37 ist auf Schulden anzuwenden, die nicht in den Anwendungsbereich von anderen Standards fallen - beispielsweise Verpflichtungen zur Stilllegung oder Entsorgung von Vermögenswerten, Verpflichtungen aus belastenden Verträgen oder Schulden, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen. Die Kommentierungsfrist endet am 12. April 2010. Der IASB beabsichtigt, IAS 37 im dritten Quartal 2010 zu ersetzen. In diesem
IAS Plus-Newsletter werden die Vorschläge aus dem überarbeiteten Entwurf erläutert. Frühere Ausgaben des
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