SEC-Leitlinien zu nicht auf GAAP basierenden Kennzahlen

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17.01.2010

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Auslegungen zu Befolgung und Angaben (Compliance and Disclosure Interpretations, C&DIs) zu Angaben von Kennzahlen, die nicht auf den allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen beruhen, herausgegeben.

Unter anderem wird mit den neuen Leitlinien klargestellt, dass die SEC bei ihr registrierte Unternehmen nicht von der Angabe von Kennzahlen, die nicht auf den allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen beruhen, in den bei ihr eingereichten Unterlagen abhält. Zum Beispiel wird in einer der neuen Fragen und Antworten klargestellt, dass es kein Verbot der Angabe von Kennzahlen, die nicht auf den allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätzen beruhen, gibt, die die Geschäftsleitung für die Führung ihres Unternehmens nicht verwendet. Die Leitlinien der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

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