IDW nimmt Stellung zu E-DRS 24 "Latente Steuern"

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11.01.2010

Das IDW hat mit Schreiben vom 7. Januar 2010 (75 KB) an das DRSC bzw. den DSR zum E-DRS 24 Stellung genommen.

Das IDW hat mit  Schreiben vom 7. Januar 2010 (75 KB) an das DRSC bzw. den DSR Stellung genommen zu dem Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 24 "Latente Steuern" (E-DRS 24), der anlässlich der Änderungen der §§ 274, 306 HGB durch das BilMoG zur Ersetzung des DRS 10 "Latente Steuern im Konzernabschluss" führen soll. In der Stellungnahme werden speziell die in E-DRS 24 vorgesehenen Regelungen adressiert, die nicht in Einklang mit den jeweiligen Aussagen in dem im Juni 2009 veröffentlichen IDW ERS HFA 27 stehen. Dies betrifft vor allem die Berücksichtigung auch solcher steuerlicher Verlustvorträge, deren Verrechenbarkeit erst nach Ablauf von fünf Jahren zu erwarten ist, im Falle eines Überhangs passivischer Latenzen sowie das Erfordernis zur Aufstellung einer Überleitungsrechnung vom ausgewiesenen zum erwarteten Steueraufwand.

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