IASB veröffentlicht Teile der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 erneut zur Stellungnahme

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05.01.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Entwurf eines Abschnitts des Ersatzes für IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zwecks öffentlicher Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Der Abschnitt enthält überarbeitete Vorschläge für Schulden, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. IAS 37 ist auf Schulden anzuwenden, die nicht in den Anwendungsbereich von anderen Standards fallen - beispielsweise Verpflichtungen zur Stilllegung oder Entsorgung von Vermögenswerten oder Schulden, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen. Der IASB hatte bereits 2005 Vorschläge zur Änderung von IAS 37 einschließlich überarbeiteter Bewertungsvorschriften veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen war jedoch deutlich geworden, dass weitere Leitlinien zu einem Teil dieser Vorschläge notwendig sind: der Bewertung dieser Schulden. Der wesentliche Bewertungsgrundsatz ist dabei der folgende:

Die Bewertung dieser Schulden erfolgt mit dem Betrag, den das Unternehmen vernünftigerweise zahlen würde, um zum Bewertungszeitpunkt von der Schuld entbunden zu sein.

Um eine Einordnung des vorgeschlagenen Abschnitts zu Bewertungen in den gesamten vorgeschlagenen Standard zu ermöglichen, erarbeitet der IASB derzeit einen Arbeitsentwurf, der im Februar 2010 auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt werden soll. Die Kommentierungsfrist für den heute veröffentlichten Entwurf endet am 12. April 2010; der endgültige Gesamtstandard soll noch 2010 veröffentlicht werden. Folgende Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen zur Verfügung:

Presseerklärung des IASB (97 KB)

Snapshot des Stabs des IASB, in dem die Vorschläge allgemein erläutert werden (33 KB)

Entwurf Bewertung von Schulden in IAS 37 (243 KB)

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