Januar

Musterkonzernabschluss mit IFRS 9

23.01.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Fassung unseres IFRS-Musterkonzernabschlusses 2009 erstellt, die eine vorzeitige Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente widerspiegelt.

IFRS 9 wurde im November 2009 herausgegeben und tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist bereits ab 2009 zulässig, jedoch wurde der Standard noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen. Den Musterkonzernabschluss unter Berücksichtigung eine vorzeitigen Anwendung von IFRS 9 finden Sie hier (in englischer Sprache, 598 KB).

Brauchen Banken besondere Rechnungslegungsstandards?

22.01.2010

In einer Rede vor dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) widmete sich Adair Turner, Vorsitzender der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) der Frage 'Banken sind anders: Sollte das in der Bilanzierung widergespiegelt werden?'

Er argumentierte wie folgt:

 

Ob das der Fall sein sollte, wird derzeit intensiv erörtert; dabei gibt es zwei Sichtweisen:
  • Unter den Bankenaufsichten und Zentralbanken herrscht die Meinung, dass die bestehenden Bankbilanzierungsstandards zu den Faktoren gehörten, die zur Krise beitrugen, einschließlich Prozyklizität in der Kreditvorsorge und der Bepreisung. Und es gibt die Forderung, dass die Standards für die Bilanzierung durch Banken die Bedenken der Bankenaufsichten widerspiegeln müssen. Es herrscht die Meinung, dass Banken anders sind und dass dem in den Rechnungslegungsstandards Rechnung getragen werden muss.
  • Unter vielen Wertpapieranalysten und Anlegern jedoch und auch unter manchen Standardsetzern herrscht die Meinung, dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden und nicht für die Aufsichten, dass sie die "Wahrheit" widerspiegeln müssen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben ist und dass ein jeglicher Einfluss der Regulatoren auf Bankbilanzierungsstandards ein Trojanisches Pferd sein könnte, mit dem es zu einer größeren Politisierung kommt.

Diese Spannung herrscht selbst unter den Regulatoren. Am Tisch des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) sind die Regulatoren und die Zentralbanken am meisten überzeugt, dass Banken anders sind und dass die Standardsetzer auf uns hören müssen. Die reinen Wertpapieraufsichten jedoch tendieren eher der Philosophie zuzustimmen, dass Abschlüsse für Anleger erstellt werden. Und die Spannung herrscht auch unter den Standardsetzungsgremien und verkompliziert den Fortschritt hin zur Harmonisierung internationaler Rechnungslegungsstandards. Der International Accounting Standards Board (IASB) unter der Führung von David Tweedie hat sich der Idee gegenüber offen gezeigt, dass es einen engen Dialog mit den Regulatoren geben sollte. Der Financial Accounting Standards Board (FASB) sah sich mehr an die Philosophie gebunden, dass Abschlüsse nur für Anleger erstellt werden, sowie an die Philosophie, dass Banken bei der Bilanzierung nicht anderes behandelt werden sollten als alle Anderen auch.

Weiterführende Informationen:

Drei Publikationen von Deloitte Polen

22.01.2010

Wir stellen Ihnen auf IAS PLUS drei Publikationen unserer polnischen Kollegen zur Verfügung:

Praktyczny przewodnik po MSSF – IFRS in your Pocket in Polnisch

Praktyczny przewodnik po MSSF ist die polnische Fassung von IFRSs in Your Pocket 2009. Diese Publikation ist eine Übersetzung ins Polnische von IFRSs in your Pocket 2009 einschließlich der Änderungen in den Standards und Interpretationen bis 31. Oktober 2009 und enthält außerdem einen Vergleich zwischen den IFRS und dem polnischen Bilanzgesetz. Laden Sie sich Praktyczny przewodnik po MSSF herunter (746 KB).

IFRS-Musterkonzernabschluss für 2009 in Polnisch

Wzór skonsolidowanego sprawozdania finansowego wg MSSF za rok zakonczony 31 grudnia 2009 ist die polnische Fassung des IFRS-Musterkonzernabschlusses 2009. Der Musterkonzernabschluss veranschaulicht die Darstellungs- und Angabevorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), die in der Europäischen Union für Berichtszeiträume übernommen wurden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss die IFRS widerspiegelt, die von der EU bis zum 31. Oktober 2009 übernommen wurden. Er spiegelt keine IFRS wider, die von der EU nach dem 31. Oktober 2009 übernommen wurden aber bereits verpflichtend sind. Laden Sie sich Wzór skonsolidowanego sprawozdania finansowego wg MSSF za rok zakonczony 31 grudnia 2009 herunter (2.808 KB).

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 in Polnisch

Unsere Kollegen haben auch eine polnische Übersetzung der Checkliste zu den IFRS-Ausweis- und Angabevorschriften 2009 erstellt. Laden Sie sich die Checkliste zu den IFRS-Ausweis- und Angabevorschriften 2009 in polnischer Sprache herunter (2.060 KB).

Wir drängen den britischen ASB, den IFRS für KMU rasch zu übernehmen

22.01.2010

Unsere britischen Kollegen haben den britischer Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) aufgefordert, den IFRS für KMU rasch für Ersteller zur Verfügung zu stellen, die ihn freiwillig als Alternative zu britischen Rechnungslegungsstandards anwenden wollen.

Das Schreiben von Deloitte stellt eine Antwort auf das Konsultationspapier zur Zukunft britischer Rechnungslegung des ASB dar. Darin wird vorgeschlagen, britische Rechnungslegungsstandards ab 2013 durch den IFRS für KMU zu ersetzen. Unsere Ansicht ist, dass er schon früher für freiwillige Anwendung zur Verfügung stehen sollte. In unserem Schreiben führen wir aus, dass die britischen Rechnungslegungsstandards unhandlich und verwirrend geworden sind und dass schon zu lange Unsicherheit über ihre Zukunft herrscht. Sie finden unsere Stellungnahme hier (in englischer Sprache, 3.844 KB). Die vom ASB gesetzte Kommentierungsfrist endet am 1. Februar 2010.

Newsletter zu den Vorschlägen zur Bewertung von Schulden

22.01.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter herausgegeben, der den Titel trägt IASB verfeinert Vorschläge für die Bewertung von Schulden in IAS 37 (in englischer Sprache, 74 KB).

Am 5. Januar 2010 hatte der IASB einen überarbeiteten Entwurf zur Bewertung von Schulden veröffentlicht, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. IAS 37 ist auf Schulden anzuwenden, die nicht in den Anwendungsbereich von anderen Standards fallen - beispielsweise Verpflichtungen zur Stilllegung oder Entsorgung von Vermögenswerten, Verpflichtungen aus belastenden Verträgen oder Schulden, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen. Die Kommentierungsfrist endet am 12. April 2010. Der IASB beabsichtigt, IAS 37 im dritten Quartal 2010 zu ersetzen. In diesem IAS Plus-Newsletter werden die Vorschläge aus dem überarbeiteten Entwurf erläutert. Frühere Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

Sondersitzungen des IASB

22.01.2010

Der IASB wird gemeinsam mit dem FASB zwei Sondersitzungen im Februar abhalten:

Der IASB wird gemeinsam mit dem FASB zwei Sondersitzungen im Februar abhalten:

Am 2. Februar 2010 werden von 12:00h bis 15:30h Londoner Zeit die folgenden Themen besprochen:

Gesamtergebnisrechnung

Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

Leasingverhältnisse und

Ablösung von IAS 39 – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Am 10. Februar 2010werden von 12:00h bis 14:00h Londoner Zeit die folgenden Themen besprochen

Versicherungsverträge

Ablösung von IAS 39 – Klassifizierung und Bewertung

Für beide Sitzungen stehen bisher weder eine Agenda noch Agendapapiere zur Verfügung. Wir werden Sie informieren, wenn diese Informationen verfügbar sind. Eine Anmeldung als Beobachter ist allerdings jetzt schon möglich. Für beide Sitzungen lautet die Adresse meetings@iasb.org.

Mitschnitt der 38. RIC-Sitzung

22.01.2010

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 38. RIC-Sitzung sind jetzt archiviert und können hier abgerufen werden.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 38. RIC-Sitzung sind jetzt archiviert und können hier abgerufen werden.

Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Januar

22.01.2010

Der IASB hielt seine reguläre monatliche Sitzung im Januar 2010 von Montag bis Donnerstag, 18. bis 21. Januar 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Wir haben Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Mitarbeiter von Deloitte am vierten Tag der Sitzung angefertigt haben, wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt. Unter anderem traf der Board folgende Entscheidungen:

Eine Änderung von IFRS 1 hinsichtlich Vergleichsangaben nach IFRS 7 wurde verabschiedet.

Die Änderungen an IFRS 5 werden erneut zu öffentlicher Stellungnahme gestellt.

Kanadische Checklisten zu Compliance und Ausweis- und Angabevorschriften

21.01.2010

Unsere kanadischen Kollegen haben kanadische Sonderversionen der Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2009 und der Compliance-Checkliste 2009 erstellt.

Diese Versionen weichen von der ursprünglichen Version ab, weil unserer Kollegen auch "zu erwägende Punkte" aufgenommen haben, die sich auf die Hauptunterschiede zwischen kanadischen Rechnungslegungsstandards und IFRS beziehen, die für kanadische Unternehmen hilfreich sein können, wenn sie einschätzen müssen, ob sie die Bedingungen eines bestimmten IFRS erfüllen. Die Erwägungen können auch als nützliche Bezugspunkte für kanadische Unternehmen dienen, die sich im Übergang von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS befinden. Die englischsprachigen Versionen enthalten darüber hinaus einen Makrobefehl, mit dem Anwender Standards auswählen können, die für sie nicht einschlägig sind, und diese automatisch ausschließen lassen. Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung:

Checkliste zu IFRS-Ausweis- und Angabevorschriften 2009 (in englischer Sprache, 818 KB)

Checkliste zu IFRS-Ausweis- und Angabevorschriften 2009 (in französischer Sprache, 3.627 KB)

IFRS-Compliance-Checkliste 2009 (in englischer Sprache, 1.582 KB)

IFRS-Compliance-Checkliste 2009 (in französischer Sprache, 1.538 KB)

alle vier genannten Checklisten in einer Zip-Datei (4.203 KB)

Musterkonzernabschluss 2009

21.01.2010

Wir haben für Sie eine deutschsprachige Fassung des IFRS-Musterkonzernabschlusses für die zum 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahre erstellt (2.756 KB).

Der Musterkonzernabschluss der International GAAP Holding Limited wurde konzipiert, um die Darstellungs- und Angabevorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält auch zusätzliche, als „Best Practice“ geltende Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind. In Kürze werden wir auch eine deutschsprachige Fassung der Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften herausbringen. Wir haben für Sie einen Quicklink auf die Publikation links oben auf unserer Startseite eingerichtet.

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