IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS – Versicherungsverträge

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30.07.2010

Der IASB hat einen Standardentwurf eines vorgeschlagenen IFRS für Versicherungsverträge mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Im Entwurf ED/2010/8 Versicherungsverträge wird ein einziger IFRS vorgeschlagen, den alle Versicherer in allen Rechtskreisen auf alle Vertragsarten in einheitlicher Weise anwenden können. Der vorgeschlagene IFRS würde sowohl auf den Schreiber von Versicherungs- als auch Rückversicherungsverträgen Anwendung finden. Nachfolgend fassen wir die Kernvorschläge überblickartig zusammen:

 

Anwendungsbereich und Ansatz

Der vorgeschlagene IFRS wäre auf alle Versicherungsverträge wie definiert anzuwenden. Ein Versicherungsvertrag würde zum frühen Zeitpunkt der beiden nachfolgenden angesetzt:

  • dem Zeitpunkt, zu dem sich der Versicherer für die Gewährung der Deckung von versicherten Ereignissen gegenüber dem Policeninhaber ins Obligo begibt und
  • der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags.

Ein Versicherer würde eine Versicherungsschuld ausbuchen, wenn sie erlischt.

Bewertung

Die Bewertung des Versicherungsvertrags fußt auf einem einem 'Bausteinansatz', der sich durch eine aktuelle Beurteilung des Vertrags auszeichnet und folgende Elemente umfasst:

  • ein unverzerrter, wahrscheinlichkeitsgewichteter Durchschnitt der Zahlungsströme, deren Entstehen in dem Maße erwartet wird, wie der Versicherer den Vertrag erfüllt (Erwartungswert);
  • die Auswirkungen aus dem Zeitwert des Geldes; und
  • eine Marge.

Die Bausteine würden verwendet, um die Kombination aus Rechte und Pflichten, die sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben, zu bemessen, statt Rechte und Pflichten getrennt voneinander zu ermitteln. Die Kombination von Rechten und Pflichten würde auf Nettobasis dargestellt.

Angaben

Hinsichtlich Angaben wird im Entwurf vorgeschlagen, dass Unternehmen qualitative und quantitative Informationen über:

  • die Beträge, die sie im Abschluss aus der Entstehung von Versicherungsverträgen ansetzen, und
  • Art und Ausmaß von Risiken aus Versicherungsverträgen

vorlegen.

 

Zum Entwurf ED/2010/8 kann bis zum 30. November 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

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