FASB probt den Alleingang bei der Bilanzierung von Rückkaufvereinbarungen
29.07.2010
Auf seiner gestrigen Sitzung gab der Vorsitzende des FASB, Bob Herz, bekannt, dass er dem Arbeitsprogramm des FASB ein eng umrissenes Projekt zur Verbesserung der Bilanzierung von Rückkaufvereinbarungen (Repurchase Agreements, kurz Repos) oder anderer Vereinbarungen, die den Übertragenden sowohl berechtigen als auch verpflichten, finanzielle Vermögenswerte vor ihrer Fälligkeit zurückzukaufen oder zurückzunehmen, hinzugefügt habe.
Als IASB und FASB im Juni 2010 beschlossen, ihren Arbeitsplan zur Konvergenz zu ändern, wurde das Ausbuchungsprojekt des IASB von der Liste aktueller Prioritäten entfernt; es soll irgendwann nach Juni 2011 erneut erwogen werden. Vor dieser Änderung am Arbeitsplan hatte der IASB den Standardentwurf ED/2009/3 Ausbuchung herausgegeben, der die Art und Weise, wie Repos zu bilanzieren sind, dahingehend geändert hätte, dass derartige Geschäfte als Veräußerungstransaktionen zu behandeln wären. Die Adressaten lehnten den im Entwurf vorgeschlagenen Ansatz mit überwältigender Mehrheit ab, indem sie ausführten, dass diese Geschäftsvorfälle so gut wie überall als Finanzierungsgeschäft wahrgenommen würden und ihre Behandlung als Veräußerungstransaktion zu erhöhter Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung führte, die einer wirtschaftlichen Begründung entbehre. IASB und FASB hatten angesichts dieser Rückmeldungen durch die Adressaten ferner eine alternative Bilanzierungsweise für Repos erörtert, bevor sie das Projekt verschoben.
Weiterführende Informationen:
Zusammenfassung von der Sitzung des FASB am 28. Juli 2010 (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB, in englischer Sprache) |
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Unsere Projektseite zum Thema Ausbuchung (Zusammenfassung der Erörterungen zu Repos und Ausbuchung im Allgemeinen) |