Vorsitzender von CESR-FIN spricht über Beziehung zwischen Bilanzierung und aufsichtsrechtlicher Regulierung

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11.07.2010

Am 23. Juni 2010 hielt Fernando Restoy, Vorsitzender des ständigen Ausschusses zur Unternehmensberichterstattung des Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und stellvertretender Vorsitzender der spanischen Wertpapieraufsicht (Comision Nacional del Mercado de Valores, CNMV), auf einer Konferenz unter der Schirmherrschaft der IFRS Foundation in London.

In seinen Ausführungen ging Restoy auf die Konvergenz, die Governancestruktur des IASB sowie die Verbindung der Zielsetzung der Bilanzierung und der anderer Regelwerke, namentlich des Aufsichtsrechts ein. Der überwiegende Teil seiner Rede war dem dritten Thema gewidmet, vor allem der Berichterstattung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Im Unterschied zur jüngsten Diskussion meinte Restoy, dass der Sachverhalt weniger darin bestünde, ob etwas zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden sollte oder nicht, sondern vielmehr, wo die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen werden sollten: in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis. Seiner Ansicht nach ging ein Großteil des Drucks, den Regulatoren während der Finanzmarktkrise auf die Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung ausübten, darauf zurück, dass sie nicht akzeptierten, dass einige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam ausgewiesen wurden. Um zukünftige derartige Einflussnahmen zu verhindern, sprach er sich dafür aus, dass der IASB sich in Richtung einer Gesamtergebnisrechnung bewegen sollte, ohne Untergliederungen vorzuschreiben. Dadurch würde der IASB vermeiden, die einzelnen Bereiche definieren zu müssen, vorzugeben, welche Änderungen im beizulegenden Zeitwert in welchem Bereich auszuweisen wären und ob ein Recycling sachgerecht wäre oder nicht. Hier ist ein Ausschnitt:

Ein Gedanke, den man verfolgen sollte, bestünde darin, sich stetig in Richtung einer Abschaffung der gegenwärtigen scharfen Dichotomie innerhalb des Gesamtergebnisses zwischen dem Periodenergebnis und dem sonstigen Gesamtergebnis zu bewegen. Vielmehr sollten die Standards eine vollständige Aufgliederung der Einkommensquellen einschließlich realisierter und nicht realisierter Bewertungsergebnisse von finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerten, sortiert entsprechend der Bewertungshierarchie einführen, jedoch ohne eine Gruppierung in zwei willkürlichen Kategorien vorzusehen, wie das heute der Fall ist. Im Einklang mit diesem Ansatz läge die Verantwortung für die Definition des Konzepts eines Ergebnisses je Aktie auch nicht beim Standardsetzer für die Bilanzierung.

Den vollständigen Vortrag können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 84 KB).

Der IASB hat kürzlich einen Vorschlag unterbreitet, dem zufolge ein Unternehmen nicht länger zwei getrennte Darstellungen der Ertragslage ausweisen dürfte, sondern sie zu einer einzigen Aufstellung über den Gewinn oder Verlust und das sonstige Gesamtergebnis zusammenzufassen hätte. Die entsprechende Nachricht finden Sie hier, unseren IFRS in Focus- Newsletter zu dem Thema finden Sie hier. Weitere Hintergrundinformationen zum IASB-Projekt über das Gesamtergebnis finden Sie auf unserer IAS PLUS-Projektseite.

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