Stellungnahme von Deloitte zu Finanzinstrumenten

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06.07.2010

Deloitte hat beim IASB seine Stellungnahmen zum Entwurf ED 2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung eingereicht (in englischer Sprache, 47 KB).

Der Entwurf, der am 5. November 2009 herausgegeben wurde, enthält Vorschläge dazu, wie Erwartungen im Hinblick auf Kreditverluste in die Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten von Vermögenswerten aufgenommen werden können. Wir bringen in unserer Stellungnahme Bedenken hinsichtlich des im Entwurf vorgeschlagenen Modells an:

Wir stimmen dem Ziel des Boards in dieser Phase des Projekts zur Ablösung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, sich Schwächen des Modells der eingetretenen Verluste in IAS 39 anzunehmen, die während der globalen Finanzmarktkrise deutlich wurden. Ein Wertminderungsmodell, bei dem der Schwerpunkt auf die Einschätzung wieder einbringlicher Kapitalflüsse gelegt wird und in dem alle gegenwärtigen Informationen in Bezug auf die Fähigkeit des Kreditnehmers, Rückzahlungen zu leisten widergespiegelt werden, würde eine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen Ansatz in IAS 39 darstellen, bei dem man sich auf die Identifizierung von auslösenden Ereignissen verlässt und das oft zu einer Verzögerung der Verlusterfassung führt. Wir haben jedoch Bedenken hinsichtlich der spezifischen Vorschriften, die vom IASB vorgeschlagen werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen in Bezug auf die Bestimmung und Zuweisung der erstmaligen Schätzung der erwarteten Kreditverluste für einen finanziellen Vermögenswert sowie für die Verwendung eines Ansatzes über wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnisse. Wir sind der Meinung, dass dieser Ansatz in vielen Fällen unnötig kompliziert sein wird. Des Weiteren wäre die Aufnahme möglicher künftiger wirtschaftlicher Szenarien in die Schätzung der einbringlichen Kapitalflüsse sehr komplex, kostenträchtig und belastend für die Ersteller. Die Vorschrift im Entwurf, künftige wirtschaftliche Szenarien und Ereignisse vorherzusagen, ohne ausreichend Leitlinien in Bezug auf den Grad der Objektivität, der Überprüfbarkeit oder der Grundlage für diese Eingaben zur Verfügung zu stellen, stellt eine bedeutende Herausforderung für interne und externe Prüfer und Regulatoren dar. Insgesamt sind wir der Meinung, dass das Bewertungsprinzip nicht praktisch umsetzbar wäre, wenn der Board den Entwurf in seiner gegenwärtigen Form übernehmen würde.

Alle unseren früheren Stellungnahmen gegenüber Gremien der IFRS-Stiftung finden Sie hier. Auf IAS PLUS bieten wir Ihnen eine eigene Seite zu Wertminderungen und Risikovorsorge bei Finanzinstrumenten.

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