Australien übergeht IFRS für KMU zugunsten seiner eigenen reduzierten Angaben

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02.07.2010

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat Änderungen an den australischen Rechungslegungsstandards herausgegeben, mit denen ein "zweitrangiges" Berichtsrahmenwerk eingerichtet wird, das auf dem australischen System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) aufbaut.

Diese Entscheidung bedeutet, dass der IFRS für KMU in Australien vorläufig nicht übernommen wird. Nach dem RDR ist es gemeinnützigen Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht gestattet, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der australischen Rechungslegungsstandards (die den IFRS für gewinnorientierte Unternehmen entsprechen) anzuwenden und gleichzeitig viele der Angaben zu vermeiden, die in den entsprechenden Standards für Mehrzweckabschlüsse gefordert werden. Gemeinnützige Unternehmen und bestimmte Unternehmen des öffentlichen Sektors kommen auch für eine Anwendung des RDR infrage.

Unternehmen, die das RDR anwenden, werden nicht in der Lage sein, eine Einhaltung der IFRS für sich in Anspruch zu nehmen. Die RDR-Vorschriften gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juli 2013 beginnen, aber sie können vorzeitig auf Perioden angewendet werden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Ein zweiter Schritt des AASB wird darin bestehen, zu erwägen, ob die Vorschriften dieses zweitrangigen Berichtssystems auf die nicht berichtspflichtigen Unternehmen des gestuften australischen Berichtssystems anzuwenden sein sollen (diese Unternehmen erstellen begrenzte Abschlüsse und können nicht in Anspruch nehmen, die IFRS einzuhalten). Unsere australischen Kollegen haben eine Reihe von Alerts herausgegeben, in denen der Fortschritt des AASB-Projekts dokumentiert wird.

Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Grundlage für Schlussfolgerungen der Änderungen des AASB:

Der Board ist zu dem Schluss gekommen, dass derzeit der IFRS für KMU keinen passenden Satz von Vorschriften für Unternehmen der zweiten Reihe in Australien darstellt. Der Board hat jedoch entschieden, dass er die Entwicklungen des IFRS für KMU weiter beobachten und zu ihnen beitragen wird und dass er einer Übernahme des IFRS für KMU in Zukunft offen gegenüber stehen wird, wenn Änderungen dieses Standards dazu führen sollten, ihn für eine Berichterstattung im Segment der gemeinnützigen Unternehmen sachgerecht erscheinen zu lassen.

Der Board hat entschieden, dass die Vorschriften für die Unternehmen der zweiten Reihe fortwährend aktualisiert werden sollen. Es sei nicht sinnvoll auf Aktualisierungen des IFRS für KMU durch den IASB zu warten, die nur alle paar Jahre vorgenommen werden sollen, wenn eine Reihe von möglichen Änderungen angefallen sind. Der AASB beabsichtigt, dass jeder künftige Entwurf oder jede künftige Einladung zu Stellungnahme in Bezug auf Unternehmen der ersten Reihe, in denen es um Angaben geht, auch eine Bitte um Stellungnahme daraufhin sein soll, ob sie auch für Unternehmen der zweiten Reihe in Frage kommen und in das RDR aufgenommen werden sollen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zu Verfügung:

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