Neuseeland erörtert Bilanzierung von Ertragsteuern nach IFRS

  • Neuseeland Image

02.07.2010

Eine jüngst verabschiedete Änderung des Steuerrechts hat in Neuseeland zu einer heftigen Debatte darüber geführt wie der (zu IAS 12 äquivalente) Standard zu Ertragsteuern anzuwenden sei und welche Auswirkungen er auf berichtete Gewinne hat.

Die neuseeländische Regierung hat kürzlich die Steuergesetzgebung geändert und Steuerabzüge für bestimmte Gebäude verboten. In Neuseeland gibt es keine Kapitalertragsteuer, was dazu führt, dass die betroffenen Gebäude ganz aus dem Rahmen der Steuergesetze fallen. Die Änderung des Steuergesetzes führt also dazu, dass viele neuseeländische Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne haben. Der Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben nun gemeinsam ein Kommuniqué herausgegeben, in dem die Änderungen erläutert werden; und unsere neuseeländischen Kollegen haben einen Alertveröffentlicht, in dem die Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Bilanzierung erörtert werden.

Der IASB hat derzeit ein begrenztes Projekt zu IAS 12 auf seiner Agenda und hat vorläufig entscheiden, einen verwandten Sachverhalt hinsichtlich der Behandlung von neubewerteten Gebäuden zu erwägen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen zur Verfügung:

Alert von Deloitte Neuseeland (in englischer Sprache, 131 KB). Frühere Ausgaben stehen Ihnen auf der internationalen Seite von IAS Plus zur Verfügung.

Kommuniqué von ASRB und FRSB (in englischer Sprache, 58 KB)

Zusammenfassung des IASB-Projekts zu IAS 12

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.