Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem FASB zu dessen Entwurf zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten, von Überarbeitungen zur Bilanzierung von Derivaten und von Vorschlägen zu Sicherungsbeziehungen zur Verfügung gestellt.
Im Entwurf des FASB wird ein umfassender Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, ihrer Wertminderung und der Sicherungsbilanzierung vorgestellt. Der Ansatz des FASB weicht in einer Reihe von Aspekten deutlich von den vom IASB gemachten Vorschlägen ab.
EFRAG nimmt aus zwei Gründen Stellung zu dem Entwurf. Zum einen hatte im Mai 2010 der IASB seine internationalen Anwender aufgefordert, zu dem FASB-Entwurf Stellung zu nehmen und diesem so zu ermöglichen, bei einem Projekt des Konvergenzprogramms Meinungen aus der internationalen Gemeinschaft zum vorgeschlagenen Modell zu berücksichtigen. Zum anderen möchte EFRAG zur Entwicklung hochwertiger Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente beitragen, die in den globalen Kapitalmärkten angewendet werden können.
Nach Ansicht von EFRAG bieten die Vorschläge des FASB keine Grundlage für einen hochwertigen Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. EFRAG unterstützt vielmehr die allgemeine Richtung, die vom IASB in dessen Projekt zur Ersetzung von IAS 39 eingeschlagen wurde.
Im Stellungnahmeentwurf von EFRAG sind auch Empfehlungen enthalten, wie die Vorschläge des IASB weiter verbessert werden können, um als Grundlage eines hochwertigen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu dienen. EFRAG bittet um Meinung der Anwender, ob sie die Bemühungen des IASB in der im Stellungnahmeentwurf vorgeschlagenen Richtung im Hinblick auf harmonisierte Vorschriften für eingebettete Derivate und die Klassifizierung von Finanzinstrumenten unterstützen würden.
Die Frist für Stellungnahmen zum Stellungnahmeentwurf endet am 13. September 2010. EFRAG ermutigt die Anwender weiterhin, auch direkt gegenüber dem FASB Stellung zu dessen Vorschlägen zu nehmen. Weitere Informationen: