Juli

Erläuternde Beispiele in XBRL für die IFRS-Taxonomie 2010

27.07.2010

Die IFRS-Stiftung hat erläuternde Beispiele in der Unternehmensberichterstattungssprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL) für die IFRS-Taxonomie 2010 herausgegeben.

Der Zweck dieser Beispiele liegt darin, die Verwendung der IFRS-Taxonomie in Abschlüssen zu zeigen, so wie es im entsprechenden Leitfaden der IFRS-Stiftung vorgesehen ist: The IFRS Taxonomy Guide. Die Beispiele sind Ihnen hier zugänglich.

Konsultation zu Vorschlägen hinsichtlich einer Reform der britischen Finanzaufsicht

27.07.2010

Der britische Finanzsekretär Mark Hoban hat die Pläne der britische Regierung für eine umfassende Reform der Finanzaufsicht und ein entsprechendes Konsultationsdokument vorgestellt.

Die Absicht ist, die Finanzaufsicht neu zu ordnen, und der britischen Zentralbank eine Oberaufsicht über die Finanzaufsicht in Form eines neu einzurichtenden Ausschusses für Finanzpolitk (Financial Policy Committee, FPC) zu gewähren, um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise zu vermeiden. Unter den möglichen Werkzeugen, die als Ergänzung des britischen Aufsichtsregelwerks vorgeschlagen werden, ist auch zukunftsorientierte Risikovorsorge. Das von Spanien während der Finanzmarktkrise praktizierte System der dynamischen Risikovorsorge wird als gutes Beispiel genannt. Dieses System verknüpft Risikovorsorge mit dem Kreditzyklus, so dass Banken gezwungen sind, bei erhöhter Kreditvergabe größere Rückstellungen zu bilden. Der IASB hatte im Nachgang der Finanzmarktkrise dynamische Risikovorsorge erörtert, sie aber zugunsten ihres Modells der erwarteten Verluste verworfen. Weitere Informationen:

Konsultationsdokument der britischen Regierung (in englischer Sprache, 1,3 MB)

englischsprachige Presseerklärung des britischen Finanzministeriums

IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

Breite Zustimmung zum Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses

27.07.2010

Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses, ist am 26. Juli 2010 zusammengekommen, um das Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses zu prüfen, und gelangte zu breiter Zustimmung zur Gesamtanlage des Pakets.

Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, das Aufsichtsgremium des Basler Ausschusses, ist am 26. Juli 2010 zusammengekommen, um das Kapital- und Liquiditätsreformpaket des Basler Ausschusses zu prüfen, und gelangte zu breiter Zustimmung zur Gesamtanlage des Pakets.

Jean-Claude Trichet, Präsident der Europäischen Zentralbank und Vorsitzender der Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden, sagte, dass "die heute erreichte Zustimmung zu dem ein Meilenstein bei der Stärkung der Widerstandskraft des Bankensektors darstellen, der die wichtigsten Lehren widerspiegelt, die aus der Finanzmarktkrise gezogen werden konnten."

Die Vorschläge ändern die Behandlung verschiedener Salden, und in Bezug auf einige immaterielle Vermögenswerte wird den IFRS gegenüber lokalen Rechnungslegungsstandards der Vorrang gegeben. Einige IFRS-bezogene Vorschläge aus dem Paket übersetzen wir Ihnen nachfolgend.

Gestattung einer IFRS-Behandlung, wo diese von den nationalen Rechnungslegungsvorschriften abweicht (beispielsweise Software)

Chancengleichheit wird durch eine Wahlmöglichkeit gewährt, IFRS für die Bestimmung von immateriellen Vermögenswerten anzuwenden, wenn die nationalen Rechnungslegungsvorschriften dazu führen, dass mehr Vermögenswerte als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert werden (beispielsweise bestimmte Software-Vermögenswerte).

Definition des Verschuldungsgrads

Für alle Derivate (einschließlich Kreditderivaten) ist eine Basel II-Aufrechnung zuzüglich einer einfachen Bewertung möglicher künftiger Risiken auf Grundlage der standardisierten Faktoren der gegenwärtigen Risikomethode zu verwenden. Dies stellt sicher, dass alle Derivate in einer einheitlichen Art in einen "Kreditäquivalenzbetrag" umgewandelt werden... [Dies] würde auch die Behandlung von Derivaten gegenüber der rein bilanzierungsorientierten Bewertung stärken (und würde eine einfache Möglichkeit darstellen, die Unterschiede zwischen den IFRS und den nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu umgehen).

Zukunftsorientierte Risikovorsorge

Während das Kapital den Schwerpunkt auf unerwartete Verluste legt, hat der Ausschuss auch einen konkreten Vorschlag entwickelt, wie der Ansatz über erwartete Verluste in Bezug auf Risikovorsorge, der vom IASB entwickelt wurde, umgesetzt werden kann. Der Ausschuss hat am 30. Juni 2010 dem IASB ein Schreiben dazu gesendet, in dem der vorgeschlagene Ansatz dargestellt wird. Der Ausschuss ist in Bezug auf dieses Thema in engem Austausch mit dem IASB.

Der Ausschuss wird die regulatorischen Puffer vermutlich vor Ende des Jahres fertigstellen. Die Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden hat zugestimmt, die Kalibrierung und die Übergangsvereinbarungen auf ihrer Sitzung im September fertigzustellen. Weitere Informationen:

Anhang, in dem die wichtigsten allgemeinen Schlüsse der Gruppe der Gouverneure und Vorsitzenden der Aufsichtsbehörden zusammengefasst werden (in englischer Sprache, 47 KB)

englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

IAS PLUS-Seite zur Finanzmarktkrise

IAS PLUS-Seite zur Ersetzung von IAS 39 in Bezug auf Wertminderung und Risikovorsorge

Heads Up zu den Bestätigungsvorschlägen der PCAOB

27.07.2010

In unserer Meldung vom 13. Juli 2010 hatten wir berichtet, dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) einen vorgeschlagenen Prüfungsstandard zu Bestätigungen verabschiedet hat.

Unsere amerikanischen Kollegen haben jetzt einen Heads Up-Newsletter herausgegeben, in dem die Vorschläge der PCAOB erläutert werden. Der neue Standard würde den derzeitigen PCAOB-Standard AU sec. 330 Der Bestätigungsprozess ersetzen, in dem Vorschriften und Leitlinien für den Bestätigungsprozess bei Prüfungen enthalten sind. Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug aus dem Heads Up-Newsletter für Sie.

Es scheint wahrscheinlich, dass die Vorschriften in dem vorgeschlagenen Standard, die den Bestätigungsprozess ausweiten, nicht dazu führen werden, dass (1) insgesamt mehr Bitten um Bestätigung von den Prüfern ausgesendet und damit von den angeschriebenen Parteien bestätigt werden müssen oder dass (2) die bestätigenden Parteien um die Bestätigung von Daten oder Informationen gebeten werden, um die bisher nicht gebeten wurde.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

der neue Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (128 KB)

der Entwurf der PCAOB (295 KB)

Archiv aller Heads Up-Newsletter

41. RIC-Sitzung - Tagesordnung und Sitzungspapiere

27.07.2010

Die Tagesordnung sowie die ersten Sitzungspapiere für die 41. Sitzung des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) am 3. August 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen. Die Tagesordnung sowie weitere Informationen, u.a. Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie hier.

Zusammenfassende Internetaufzeichnung zur IASB-Sitzung vom Juli 2010

27.07.2010

Die IFRS-Stiftung stellte eine zusammenfassende Internetaufzeichnung der Diskussionen und Entscheidungen zur Verfügung, zu denen es während der IASB-Sitzung vom 19. bis 23. Juli 2010 gekommen ist.

In der Zusammenfassung wird über Versicherungen, Leasingverhältnisse, preisregulierte Geschäftsvorfälle, Finanzinstrumente, Wertminderung und Ertragsteuern gesprochen. Sie steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Übernahme von IFRIC 19 und der Änderung an IFRS 1 in europäisches Recht

26.07.2010

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juli 2010 die Verordnung (EG) Nr. 662/2010 veröffentlicht.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Juli 2010 die Verordnung (EG) Nr. 662/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumenten sowie die entsprechende Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS für die Anwendung in Europa übernommen.

EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den jährlichen Verbesserungen

26.07.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu den im Mai 2010 vom IASB herausgegebenen jährlichen Verbesserungen abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt.

EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

26.07.2010

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 26. Juli 2010herunter (in englischer Sprache, 121 KB). Derzeit wurden die folgenden zwei IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 9 Finanzinstrumente

Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2008 - 2010)

Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte

26.07.2010

Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird.

Die einzelnen Länder der EU haben folgende Möglichkeiten:

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen,

IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen,

Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und

Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten.

Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte veröffentlicht (in englischer Sprache, 64 KB).

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