Entwurf von Änderungen in begrenztem Umfang im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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30.06.2010

Der IASB hat gestern einen ergänzenden Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert herausgegeben (ED/2010/7 Measurement Uncertainty Analysis Disclosure for Fair Value Measurements).

Darin werden relativ geringfügige Änderungen an den Vorschlägen aus dem IASB-Entwurf vom Mai 2009zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen. Anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse soll nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen sein. Konkret wird eine tabellarische Anhangangabe gefordert, die für alle zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden eventuelle Fair-Value-Änderungen ausweist, die sich ergeben, würde man einbezogene nicht-beobachtbare Bewertungsfaktoren ändern. Diese Angabepflicht ist beschränkt auf beizulegende Zeitwerte im Hierarchielevel 3. Bei dieser Wertangabe sind eventuelle Korrelationen zu berücksichtigen. Ist also bei Änderung eines Bewertungsfaktor aufgrund eines engen Zusammenhangs auch eine Änderung eines anderen Bewertungsfaktors erforderlich, müssen beide Faktoränderungen im auszuweisenden Betrag eingeschlossen sein. Von dieser Angabepflicht sind grundsätzlich keine Bilanzposten ausgenommen, es sei denn, ein individueller IFRS schließt spezifische Sachverhalte explizit aus. Die Kommentierungsfrist endet am 7. September 2010. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Standardentwurf ED/2010/7 (183 KB)

Presseerklärung des IASB (99 KB)

Bereits im Mai 2009 hatte der IASB den Entwurf eines IFRS Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Diskussion gestellt. Auf Basis der FASB-Vorschriften gemäß Topic 820 (vormals: SFAS 157) enthielt dieser Entwurf einige Abweichungen von den US-amerikanischen Vorschriften. Nach gemeinsamen Erörterungen haben IASB und FASB sich nun in allen Aspekten geeinigt und streben vollständig einheitliche Regelungen an. Im Vergleich zum IASB-Entwurf von Mai 2009 ergeben sich dabei auch Änderungen, die der IASB im gestern veröffentlichten ergänzenden Entwurf nicht zur Diskussion stellt. Der FASB hat ebenfalls gestern einen Exposure Draft zu Änderungen der Vorschriften zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Topic 820) publiziert. Dieser enthält alle Aspekte, also auch die, welche Abweichungen vom IASB-Entwurf von 2009 bedeuten. Auch dieser Entwurf kann bis 7. September 2010 kommentiert werden. Beide Boards werden die Stellungnahmen gemeinsam erörtern. Insofern kann auf diesem Wege indirekt auch zu den sonstigen, vom IASB nicht unmittelbar veröffentlichten Neuvorschlägen Stellung genommen werden. Die entsprechende FASB-Pressemitteilung finden Sie hier.

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