Reaktionen auf die Kündigung des Standardisierungsvertrags durch das DRSC

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29.06.2010

Wie in unserer gestrigen Nachricht berichtet, hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. beschlossen, den mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen.

Wie in unserer gestrigen Nachricht berichtet, hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) beschlossen, den mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. Diese Ankündigung hat für heftige Reaktionen in der Presse gesorgt. Mit einer Auflösung des DRSC würden die Grundsätze der internationalen Rechnungslegung künftig ohne die Mitwirkung Deutschlands erarbeitet, da das DRSC deutsche Interessen in den Anhörungen und Gremien des DRSC vertritt. Des Weiteren ist das DRSC proaktiv unter anderem durch Abhaltung der Öffentlichen Diskussionen tätig. Ein Teil des Streits, der zu Kündigung des Vertrags geführt hat, bezieht sich auf Fragen der Finanzierung. Nach Meinung der Presse dürften solche Fragen aber zweitrangig gegenüber dem Verlust der deutschen Stimme und Einflussmöglichkeit bei der Entwicklung der IFRS sein. Entsprechende Artikel finden Sie heute in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (S. 10), im Handelsblatt (S. 21) und in der Börsen-Zeitung (S. 7).

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