Aktualisierter Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

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28.06.2010

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat neue Presseerklärungen bezüglich seines Plans für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen herausgegeben.

Es sind jetzt auch Daten für Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute bekannt gegeben, und einige noch offene Fragen wurden geklärt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Versicherungsunternehmen

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2012 Alle Versicherungsunternehmen

Banken

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013
  • alle Geschäftsbanken
  • Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 300 Crore
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014 Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 200 Crore und weniger als Rs 300 Crore
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert von weniger als Rs 200 Crore und Banken mit nur regionaler Bedeutung sind von der Anwendung der benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig anwenden.

Andere Finanzinstitute

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013*
  • Finanzinstitute, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Finanzinstitute, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Nicht börsennotierte Finanzinstitute mit einem Nettowert von weniger als Rs 500 Crore sind von der Anwendung der benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig anwenden.

Andere Unternehmen

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
  • Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
  • Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.

Nach IFRS 1, dass mindestens ein Jahr von IFRS-Vergleichsabschlüssen zu erstellen sind, wenn die IFRS erstmals angewendet werden. Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat klargestellt, dass indische Unternehmen, die die benannten IFRS anwenden, ihre Vergleichszahlen nicht neu darstellen müssen, sondern die Vergleichszahlen nach den nicht konvergierten indischen Standards erstellen. Diese Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Spalte aufzunehmen, um zu zeigen, wie diese Zahlen ausgesehen haben könnten, wenn die konvergierten Standards im vorherigen Jahr angewendet worden wären.

Alle einschlägigen Presseerklärungen des indischen Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten finden Sie hier (alle in englischer Sprache):

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