Surinam plant die Übernahme des IFRS für KMU

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28.06.2010

Die Regierung von Surinam erwägt ein neues Rechnungslegungsgesetz, mit dem die Anwendung des IFRS für KMU (und den vollen IFRS als Wahlmöglichkeit) für große und mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen und andere nicht börsennotierte Unternehmen, deren Abschlüsse geprüft werden, vorgeschrieben würde.

Die vollen IFRS würden für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben. Das vorgeschlagene Gesetz wird von der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer in Surinam unterstützt. Derzeit besitzt Surinam keine Gesetze zu Bilanzierungsgrundsätzen oder Abschlüssen. Die lokale Börse schreibt ebenfalls keinen bestimmten Satz Rechnungslegungsprinzipien vor, der von ihren börsennotierten Unternehmen zu verwenden wäre. Daher sind die IFRS nicht verpflichtend durch inländische Unternehmen anzuwenden, gleich ob börsennotiert oder nicht. Ein Unternehmen kann aber freiwillig die IFRS zur Erstellung von Abschlüssen verwenden.

 

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