Singapur schlägt Einführung des IFRS für KMU vor

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23.06.2010

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) von Singapur hat eine Absichtserklärung veröffentlicht, in der die Gründe dargelegt werden, warum der ASC beabsichtigt, den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) des IASB als singapurischen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen (Singapore Financial Reporting Standards for Small Entities, SFRS for Small Entities) zu übernehmen.

Der SFRS für kleine Unternehmen wäre eine Option bei der Berichterstattung von Unternehmen in Singapur, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

 

"Der ASC ist der Meinung, dass die Einführung des IFRS für KMU kleineren Unternehmen in Singapur nutzen würde, in dem eine übermäßige Belastung bei der Berichterstattung, die aus der beachtlichen Menge von Ansatz- und Bewertungsgrundlagen und detaillierten Angabevorschriften entsteht, verringert wird."

Die Absichtserklärung des ASC können sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 258 KB). Die Kommentierungsfrist endet am 18. August 2010.

 

Singapurische Unternehmen, die für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage kommen:

Ein Unternehmen kommt für eine Anwendung des IFRS für KMU in Frage, wenn folgendes gilt: (I) Es ist nicht öffentlich rechenschaftspflichtig; und (II) es gilt als kleines Unternehmen, weil es mindestens zwei der drei Größenkriterien erfüllt, die vom ASC vorgeschrieben werden.

(I) Ein Unternehmen gilt als öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  1. Seine Schuldtitel und Eigenkapitalinstrumente werden an einem öffentlichen Markt gehandelt, oder das Unternehmen ist dabei, solche Instrumente für einen Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren (beispielsweise an einer in- oder ausländischen Börse oder einem OTC-Markt, einschließlich lokaler und regionaler Märkte).
  2. Es ist im Einlagengeschäft tätig und/oder hält Vermögenswerte in treuhänderischer Eigenschaft für eine große Gruppe von Außenstehenden als hauptsächlichen Geschäftszweck. Dies ist typischerweise der Fall bei Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker und -händler, Investmentfonds und Investmentbanken.
  3. Es ist nach dem Aktiengesetz von Singapur ein börsengehandeltes Unternehmen.
  4. Es ist ein Wohltätigkeitsunternehmen nach dem Wohlfahrtsgesetz.
  5. Es ist eine Kreditgesellschaft nach dem Genossenschaftsgesetz oder eine Gesellschaft, die nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes von 2008 als Kreditgesellschaft anzusehen ist.

(II) Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt (auf konsolidierter Basis):

  1. Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
  2. Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
  3. nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

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