PCAOB Q&A zu Jahresberichten von Prüfungsgesellschaften

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20.06.2010

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Leitlinien ihres Stabs in Form von Fragen und Antworten über die Vorschrift veröffentlicht, wonach bei ihr registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Jahresberichten bei der PCAOB auf Formular 2 einreichen müssen.

Mit Jahresbeginn 2010 müssen alle bei der PCAOB registrierten Unternehmen auf den 31. März eines bestimmten Jahres bis zum 30. Juni dieses Jahres einen Geschäftsbericht auf Formular 2 einreichen, das einen 12-Monats-Zeitraum abdeckt, der am 31. März endet. Zu den jährlich zu berichtenden Informationen gehören u.a. Informationen über herausgegebene Prüfungsberichte, die disziplinarische Chronik neuer Mitarbeiter und bestimmte Informationen über börsennotierten Mandanten in Rechnung gestellte Gebühren für verschiedene Arten von Dienstleistungen. Die PCAOB-Regeln zur jährlichen Berichterstattung traten zum 31. Dezember 2009 in Kraft; dementsprechend müssen alle bei der Behörde registrierten Unternehmen bis zum 30. Juni 2010 einen Jahresbericht auf Formular 2 einreichen. Die Frage-und-Antwort-Leitlinie des PCAOB-Stabs zu Formular 2 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 191 KB).

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