Erinnerung an Ablauf der Kommentierungsfrist – Entwurf zu Wertminderungen

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19.06.2010

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen am 30. Juni 2010 fällig werden.

Der Entwurf war am 5. November 2009 herausgegeben worden. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Art und Weise, wie Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfasst werden, zu modifizieren:

Aktueller Standard: Nach IAS 39 werden Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte unter Verwendung eines 'Modells der eingetretenen Verluste' erfasst. Beim Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, bis Beweise für das Gegenteil bekannt werden (bekannt als Verlust- oder auslösendes Ereignis). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder ein Portfolio von Krediten) auf den niedrigeren Wert abgeschrieben.

Vorgeschlagener Standard: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein 'Modell der erwarteten Verluste'. Nach diesem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit eines Kredits bzw. eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erfasst und nicht erst dann, wenn ein Verlustereignis bekannt geworden ist. Beim Modell der erwarteten Verluste wird das vermieden, was viele als eine Anomalie beim Modell der eingetretenen Verluste ansehen – das vorzeitige Vereinnahmung von Zinserträgen (was einen Betrag beinhaltet, der zur Deckung der vom Kreditgeber erwarteten Kreditverluste dient), während der Wertminderungsverlust erst dann erfasst wird, nachdem ein Verlustereignis eingetreten ist.

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