Bilanzierungs-/ Anwendungsfragen bei variablen Vergütungsvereinbarungen
15.06.2010
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise erließ der Gesetzgeber im Juli 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), das darauf abzielt, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken.
die verzögerte Auszahlung von Vergütungsbestandteilen und |
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die Verknüpfung der Vergütungen mit Bedingungen wie dem Erreichen bestimmter Erfolgsziele oder dem Verbleib im Unternehmen. |
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC diskutiert derzeit, inwieweit diese neuen Anforderungen an Vergütungssysteme nach den geltenden IFRS adäquat abgebildet werden können. Die Erörterung soll in der nächsten Sitzung des RIC, am 3. August 2010, fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang bittet das RIC die bilanzierenden Unternehmen um ihre Mitwirkung und konkret um die Mitteilung spezifischer Zweifelsfragen bei der Bilanzierung für neue Vorstandsvergütungs- bzw. variable Vergütungsvereinbarungen nach IFRS bis zum 9. Juli 2010. Die Fragen können formfrei beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de). Eingereichte Fragen werden im Rahmen von RIC-Sitzungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, erörtert. Wird eine anonyme Behandlung gewünscht, bittet das DRSC um ausdrückliche Mitteilung.