Grundsätzlich stimmt das AFRAC dem Ziel des IASB, einen allgemeinen Wertmaßstab für Rückstellungen festzulegen, zu. Das AFRAC gibt aber zu bedenken, dass der Erwartungswert bei den sogenannten singulären Ereignissen und somit bei subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen oftmals nicht die entscheidungsnützlichste Information an die Bilanzadressaten weitergibt. Des Weiteren spricht sich das AFRAC bei den subjektiven Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch Erfahrungen im Gegensatz zum IASB weiterhin für den 50%igen Wahrscheinlichkeitsgrenzwert aus. Letztlich hinterfragt das AFRAC das IASB-Vorhaben, jedenfalls auf Marktpreise abzustellen und in Ausnahmefällen theoretische Marktpreise in Gestalt der Kosten plus Gewinnaufschlag zuzulassen. Die englischsprachige Stellungnahme des AFRAC finden Sie
hier (59 KB).