Bericht über die Konvergenz zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsgrundsätzen von Drittländern

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09.06.2010

Seit dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen, die an einem geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaats notiert sind, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen IFRS oder nach von der EU-Kommission den IFRS als gleichwertig anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen.

Im Dezember 2008 wurde entschieden, die Rechungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten und Japans als gleichwertig anzuerkennen. Abschlüsse, die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen Chinas, Kanadas, Indiens oder Südkoreas erstellt sind, wurden für begrenzte Zeit (bis zum 31. Dezember 2011) in der EU zugelassen. Die Kommission hat nun einen Bericht über die Anstrengungen veröffentlicht, die diese Länder (China, Kanada, Indien und Südkorea) zur Umstellung auf IFRS unternehmen. In dem Bericht werden ferner die jüngsten Entwicklungen in Ländern vorgestellt, deren Standards als gleichwertig anerkannt sind, und die Entwicklungen in mehreren anderen großen Volkswirtschaften, wie Argentinien, Brasilien, Mexiko, Russland und Taiwan, dargelegt. Sie finden den deutschsprachigen Bericht der Kommission hier (119 KB).

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