Studie zu 347 Bilanzbetrugsfällen in den USA

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07.06.2010

Der Ausschuss zur Verbesserung der Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, für wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO) hat eine Studie mit dem Titel Bilanzbetrug: 1998-2007 herausgegeben, die der 347 angebliche Betrugsfälle untersucht werden, die von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) während dieses Zeitraums geprüft wurden.

Die Studie bietet eine tiefgreifende Analyse des Wesens, des Umfangs und der Merkmale die Bilanzbetrugsfälle und liefert Einsichten zu den neuen und fortbestehenden Sachverhalten, die adressiert werden müssen. Die meisten der untersuchten Betrugsfälle traten auf, bevor der Sarbanes-Oxley-Act in Kraft trat.

Einige der kritischeren Ergebnisse der Studie sind die folgenden:

Finanzbetrugsfälle betreffen Unternehmen aller Größen, wobei das durchschnittliche Unternehmen Vermögenswerte und Erträge von knapp unter USD 100 Mio. aufweist.

Der durchschnittliche Betrag des Betrugs betrug USD 12,1 Mio. Mehr als 30 der Betrugsfälle betrafen jeweils Falschdarstellungen/Falschzurechnungen von USD 500 Mio. oder mehr.

Die SEC bezeichnete in 89% der Betrugsfälle den Vorstandsvorsitzenden und/oder den Finanzvorstand als am Betrug beteiligt. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss der Überprüfung der SEC wurden rund 20% der Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstände angeklagt. Über 60% der Angeklagten wurden verurteilt. Mehr als 80% der Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstände verließen das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren. In 47% der Fälle schloss die SEC eine oder mehrere Personen von einer weiteren Beschäftigung als Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied eines börsennotierten Unternehmens aus. Zivilstrafen wurden in 65% der Fälle verhängt, und in 43% der Fälle wurden die Beteiligten auf Rückzahlung verklagt.

Die durchschnittliche Betrugsdauer betrug 31,4 Monate (median24 Monate).

Die beiden am häufigsten angewendeten Verfahren für eine Fehldarstellung des Abschlusses in betrügerischer Absicht betrafen nicht sachgerechte Erlöserfassung (61% der Fälle) und zu hohe Angabe von Vermögenswerten im Wesentlichen durch Überbewertung bestehender Vermögenswerte oder durch Aktivierung von Aufwendungen (51% der Fälle). Eine zu niedrige Angabe von Aufwendungen und Schulden erfolgte in 31% der Fälle.

Viele der allgemein zu beobachtenden Merkmale des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wie Größe, Häufigkeit der Sitzungen, Zusammensetzung und Erfahrung unterscheiden sich nicht aussagekräftig zwischen betrügerischen und nicht betrügerischen Unternehmen. Jüngste Bemühungen der Corporate-Governance-Regulierung scheinen die Bandbreite der der beobachtbaren Merkmale der aufsichtsbezogenen Führung reduziert zu haben.

Im Grunde alle der betrügerischen Unternehmen erhielten einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk für ihren letzten betrügerischen Abschluss. Der uneingeschränkte Prüfungsvermerk betrügerischer Unternehmen erhielt jedoch mit größerer Wahrscheinlichkeit (51%) zusätzliche erläuternde Angaben als der nicht betrügerischer Unternehmen (36%).

26% der Firmen, die in Betrug verwickelt waren, wechselten den Prüfer während der überprüften Periode; bei nicht betrügerischen Firmen war dies in 12% der Fälle so.

Erstmalige Erwähnung des Betrugsverdachts in der Presse führte in den zwei Tagen um die Verkündung einen ungewöhnlichen Kursverlust von durchschnittlich 16,7% für das betroffene Unternehmen.

Nachrichten über eine Untersuchung durch die SEC oder das Justizministerium führte zu einem durchschnittlichen ungewöhnlichen Kursverfall von 7,3%.

Unternehmen, die in Betrug verwickelt waren, mussten deutlich öfter Konkurs anmelden, sich von der Börse zurückziehen oder wesentliche Vermögenswerte veräußern als nicht betrügerische Unternehmen.

Die Studie kann von der Internetseite von COSO heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 5,91 MB). Die Presseerklärung von COSO finden Sie hier (in englischer Sprache, 135 KB). Die Studie wurde von vier Rechnungslegungsprofessoren erstellt: Mark S. Beasley von der North Carolina State University, Joseph V. Carcello von der University of Tennessee, Dana R. Hermanson von der Kennesaw State University und Terry L. Neal von der University of Tennessee.

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