Schlussfolgerungen von EFRAG in Bezug auf den IFRS für KMU
07.06.2010
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat der Europäischen Kommission ihre Analyse hinsichtlich der Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit den europäischen Bilanzrichtlinien übermittelt.
Ein Schreiben an die Europäische Kommission, in dem die Vorschriften des IFRS für KMU zusammengefasst werden, bei dem EFRAG zu dem Schluss gekommen ist, dass sie nicht mit den EU-Bilanzrechtlinien vereinbar sind. Dieses Schreiben enthält außerdem eine Beschreibung des Umfangs und der Beschränkungen der vorgenommenen Analyse. |
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Ein Rechenschaftsbericht, in dem die Gründe von EFRAG dargelegt werden, warum Vorschriften, die im Anwenderkreis von EFRAG als nicht vereinbar mit den EU-Richtlinien identifiziert wurden, nicht berücksichtigt wurden. |
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Ein Arbeitspapier, in dem die Einschätzung aller Vorschriften des IFRS für KMU enthalten ist. In diesem Arbeitspapier von 256 Seiten wird der 230 Seiten umfassende IFRS für KMU Abschnitt für Abschnitt analysiert, und es werden sechs Vorschriften identifiziert, die nach Meinung von EFRAG mit den Richtlinien nicht vereinbar sind (s. folgenden Kasten). |
EFRAG kommt zu dem Schluss, dass die folgenden Vorschriften des IFRS für KMU nicht mit den EU-Bilanzrichtlinien vereinbar sind:
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Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:
Rechenschaftsbericht von EFRAG (176 KB) |
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Arbeitspapier von EFRAG (1,98 MB) |