Juni

IDW EPS 570: Beurteilung von Embedded Value Berichten von Versicherungsunternehmen

30.06.2010

Im IDW EPS 570, den der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 23. Juni 2010 als Entwurf verabschiedete, wird die Berufsauffassung dargelegt, wie Embedded Value Berichte von Versicherungsunternehmen nach Art des marktkonsistenten Embedded Value (MCEV) entsprechend den Prinzipien des CFO-Forums zu beurteilen sind, wenn eine Prüfung oder prüferische Durchsicht stattfindet. Der Entwurf ist abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen der Internetseite des IDW, und wird abgedruckt in Heft 07/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2010 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".

Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 31. Dezember 2010.

EFRAG-Konsultation zu den proaktiven Aktivitäten in Europa

29.06.2010

Die Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen Arbeitsprogramm für die proaktiven Aktivitäten in Europa angestoßen.

Françoise Flores, die Vorsitzende von EFRAG wird in der Presseerklärung von EFRAG wie folgt zitiert: “Ratschläge und Hinweise zu unserer proaktiven Arbeit von unseren europäischen Anwendern einzuholen, ist einer der Hauptschritte bei der Sicherstellung, dass wir auf ihre Bedürfnisse eingehen. Diese öffentliche Konsultation spiegelt auch das hohe Maß an Transparenz dahingehend wider, wie EFRAG dem öffentlichen Interesse Europas dient. Aus diesen Gründen wäre ich unseren Anwendern dankbar, wenn sie uns ihre Ansichten zur Art und Weise und zur Ausrichtung unserer proaktiven Aktivitäten mitteilen würden.” Die proaktive Arbeit von EFRAG zielt darauf ab, die europäischen Adressaten einzubinden und zeitnah wirkungsvolle Eingaben zu Beginn der IASB-Arbeiten zu leisten. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen in Bezug auf die Konsultation endet am 30. September 2010. Sie finden eine Verknüpfung auf das Konsultationspapier in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Reaktionen auf die Kündigung des Standardisierungsvertrags durch das DRSC

29.06.2010

Wie in unserer gestrigen Nachricht berichtet, hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. beschlossen, den mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen.

Wie in unserer gestrigen Nachricht berichtet, hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) beschlossen, den mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. Diese Ankündigung hat für heftige Reaktionen in der Presse gesorgt. Mit einer Auflösung des DRSC würden die Grundsätze der internationalen Rechnungslegung künftig ohne die Mitwirkung Deutschlands erarbeitet, da das DRSC deutsche Interessen in den Anhörungen und Gremien des DRSC vertritt. Des Weiteren ist das DRSC proaktiv unter anderem durch Abhaltung der Öffentlichen Diskussionen tätig. Ein Teil des Streits, der zu Kündigung des Vertrags geführt hat, bezieht sich auf Fragen der Finanzierung. Nach Meinung der Presse dürften solche Fragen aber zweitrangig gegenüber dem Verlust der deutschen Stimme und Einflussmöglichkeit bei der Entwicklung der IFRS sein. Entsprechende Artikel finden Sie heute in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (S. 10), im Handelsblatt (S. 21) und in der Börsen-Zeitung (S. 7).

Newsletter zum IASB-Entwurf Erlöserfassung

29.06.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit dem Titel IASB gibt Entwurf zur Erlöserfassung heraus veröffentlicht (in englischer Sprache).

[Bis Juni 2010 trugen diese Newsletter die Bezeichnung IAS Plus Update.] In dem Newsletter werden die Vorschläge des IASB vom 24. Mai 2010 hinsichtlich eines neuen Standards erörtert, der gemeinsam mit dem FASB entwickelt wurde und IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und die zugehörigen Interpretationen ersetzen soll. Das Kernprinzip des Standards ist, dass ein Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden dann erfassen soll, wenn es Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erbringt oder Güter an ihn überträgt. Der zu erfassende Betrag entspricht der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder zu erhalten erwartet. Alle unsere zurückliegenden Ausgaben von IFRS in Focus und IAS Plus Update finden Sie hier. Unsere Agendaseite zum Projekt Erlöserfassung finden Sie hier.

RIC veröffentlicht Entwurf der zweiten Fortsetzung des Anwendungshinweises

29.06.2010

Das DRSC gibt bekannt, dass der Entwurf zur zweiten Fortsetzung des RIC-Anwendungshinweises IFRS (2009/02) Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise ab sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden kann.

Stellungnahmen können bis zum 28. Juli 2010 beim RIC (per Post: DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

DSR verabschiedet Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2009/12

29.06.2010

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung an den IASB übermittelt.

Darin unterstützt der Standardisierungsrat den Vorschlag des IASB auf konzeptioneller Ebene, weil er die Verbindung zwischen der Erfassung von Zinserträgen und späteren Wertberichtigungen sachgerechter abbildet als ein Modell der eingetretenen Verluste. Allerdings hat der DSR starke Vorbehalte, was die praktische Umsetzbarkeit der unterbreiteten Vorschläge angeht, und mahnt weitergehende Erleichterungen an.

Verabschiedung des IDW RS HFA 31

29.06.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31) verabschiedet.

IDW RS HFA 31 ersetzt die IDW Stellungnahme des HFA 5/1991: Zur Aktivierung von Herstellungskosten. IDW RS HFA 31 wird in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt werden.

Oberster Gerichtshof urteilt über PCAOB

29.06.2010

Der Oberste Gerichtshofs der Vereinigten Staaten hat sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) veröffentlicht (in englischer Sprache, 800 KB).

Hintergrundinformationen zu diesem Rechtsstreit finden Sie in unserer Nachricht vom 4. Dezember 2009. Die PCAOB wurde im Rahmen des Sarbanes-Oxley Acts aus dem Jahre 2002 gegründet. Der Oberste Gerichtshof ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Aspekt der PCAOB-Struktur — die doppelte Beschränkung aus gewichtigen Gründen bei der Entfernung von Boardmitglieder aus der PCAOB — dem Prinzip der verfassungsgemäßen Gewaltenteilung widerspricht. Der Gerichtshof kam außerdem zu dem Schluss, dass nicht verfassungsgemäße Amtszeitvorsorgen vom Rest der Satzung zu trennen sind.

Surinam plant die Übernahme des IFRS für KMU

28.06.2010

Die Regierung von Surinam erwägt ein neues Rechnungslegungsgesetz, mit dem die Anwendung des IFRS für KMU (und den vollen IFRS als Wahlmöglichkeit) für große und mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen und andere nicht börsennotierte Unternehmen, deren Abschlüsse geprüft werden, vorgeschrieben würde.

Die vollen IFRS würden für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben. Das vorgeschlagene Gesetz wird von der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer in Surinam unterstützt. Derzeit besitzt Surinam keine Gesetze zu Bilanzierungsgrundsätzen oder Abschlüssen. Die lokale Börse schreibt ebenfalls keinen bestimmten Satz Rechnungslegungsprinzipien vor, der von ihren börsennotierten Unternehmen zu verwenden wäre. Daher sind die IFRS nicht verpflichtend durch inländische Unternehmen anzuwenden, gleich ob börsennotiert oder nicht. Ein Unternehmen kann aber freiwillig die IFRS zur Erstellung von Abschlüssen verwenden.

 

Aktualisierter Fahrplan für den Übergang auf mit den IFRS vereinheitlichte indische Standards

28.06.2010

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat neue Presseerklärungen bezüglich seines Plans für einen phasenweisen Übergang auf 'benannte indische Standards, die mit den IFRS vereinheitlicht wurden' (benannte Standards) durch börsennotierte und große indische Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungsunternehmen herausgegeben.

Es sind jetzt auch Daten für Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute bekannt gegeben, und einige noch offene Fragen wurden geklärt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Versicherungsunternehmen

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2012 Alle Versicherungsunternehmen

Banken

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013
  • alle Geschäftsbanken
  • Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 300 Crore
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014 Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert** von mehr als Rs 200 Crore und weniger als Rs 300 Crore
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Genossenschaftsbanken mit einem Nettowert von weniger als Rs 200 Crore und Banken mit nur regionaler Bedeutung sind von der Anwendung der benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig anwenden.

Andere Finanzinstitute

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013*
  • Finanzinstitute, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Finanzinstitute, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Finanzinstitute, gleich ob börsennotiert oder nicht, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.
Hinweis: Nicht börsennotierte Finanzinstitute mit einem Nettowert von weniger als Rs 500 Crore sind von der Anwendung der benannten Standards ausgenommen, können diese aber freiwillig anwenden.

Andere Unternehmen

Phase Zeitpunkt Welche Unternehmen?
Phase 1 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2011*
  • Unternehmen, die Teil des NSE-Indexes sind - Nifty 50
  • Unternehmen, die Teil des BSE Sensex sind - BSE 30
  • Unternehmen, deren Aktien und andere Wertpapiere an einer Wertpapierbörse außerhalb Indiens notiert sind
  • Unternehmen, gleich ob börsennotiert oder nicht, mit einem Nettovermögen** von mehr als Rs 1.000 Crore (1 Crore = 10 Millionen; Rs 1.000 Crore = EUR 155.497.000)
Phase 2 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2013* Unternehmen, die nicht durch Phase 1 abgedeckt sind und ein Nettovermögen** von mehr als Rs 500 Crore haben
Phase 3 Eröffnungsbilanz zum 1. April 2014* Börsennotierte Unternehmen, die nicht durch die früheren Phasen abgedeckt sind (d.h. mit einem Nettovermögen** von Rs 500 Crore oder weniger)
* Falls das Geschäftsjahr eines Unternehmen an einem anderen Stichtag als dem 1. April beginnt, hat es seine Eröffnungsbilanz auf den Beginn des unmittelbar folgenden Geschäftsjahrs zu erstellen.
** Das Datum für die Bestimmung der Kriterien ist die Bilanz zum 31. März 2011 oder die erste danach erstellte Bilanz, wenn das Geschäftsjahr zu einem anderen Zeitpunkt endet.

Nach IFRS 1, dass mindestens ein Jahr von IFRS-Vergleichsabschlüssen zu erstellen sind, wenn die IFRS erstmals angewendet werden. Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten hat klargestellt, dass indische Unternehmen, die die benannten IFRS anwenden, ihre Vergleichszahlen nicht neu darstellen müssen, sondern die Vergleichszahlen nach den nicht konvergierten indischen Standards erstellen. Diese Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Spalte aufzunehmen, um zu zeigen, wie diese Zahlen ausgesehen haben könnten, wenn die konvergierten Standards im vorherigen Jahr angewendet worden wären.

Alle einschlägigen Presseerklärungen des indischen Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten finden Sie hier (alle in englischer Sprache):

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