Im November 2009 hatte der IASB einen Standardentwurf zur
Wertminderung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten herausgegeben. In dem Entwurf wird vorgeschlagene, vom 'Modell der eingetretenen Verluste' auf ein 'Modell der erwarteten Verluste' überzugehen. Bei einem Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, bis Beweise für das Gegenteil vorliegen (sog. Verlust- oder auslösendes Ereignis). Erst zu diesem Zeitpunkt gilt der wertgeminderte Kredit (oder ein Portfolio an Krediten auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben. Nach dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste, werden erwartete Verluste über die Laufzeit eines Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, erfasst und nicht erst nach Feststellung eines Verlustereignisses. Als der Standardentwurf herauskam, hatte der IASB bekanntgegeben, dass er wegen der erheblichen praktischen Herausforderungen im Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste ein beratendes Expertenpanel einrichten wird, das aus Experten im Bereich des Kreditrisikomanagements besteht und den Board berät. Die Liste der Mitglieder des Panels können Sie
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