Darin wird die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen dargelegt. Die Nichteinhaltung von zu beachtenden Regeln kann für Unternehmen zu gravierenden wirtschaftlichen Nachteilen sowie für die Unternehmensorgane zu persönlichen Haftungs- und strafrechtlichen Risiken führen. Für die Unternehmen stellt sich daher die Frage, wie die Einhaltung der Regeln organisatorisch hinreichend sichergestellt und Risiken für wesentliche Regelverstöße präventiv begegnet werden kann. Um dies zu erreichen, führen Unternehmen zunehmend sogenannte Compliance-Management-Systeme ein. Zugleich werden Wirtschaftsprüfer vermehrt damit beauftragt, ein Urteil über die eingerichtete Compliance-Organsiation abzugeben. Der
IDW EPS 980 steht zum Herunterladen auf der Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen bereit. Außerdem wird er in Heft 4/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 1. Oktober 2010.