Namibia übernimmt den IFRS für KMU
23.03.2010
Mittels einer Resolution seines Rates hat das namibische Institut der Wirtschaftsprüfer den IFRS für KMU für die Anwendung in Abschlüssen in Namibia, die nach dem 17. Februar 2010 für die Veröffentlichung freigegeben werden, übernommen.
1.2 Andere Unternehmen als jene, für die das Gründungsdokument oder eine anderweitige Verordnung eine Überstimmung mit einem 'Rahmen getreuer Darstellung' wie durch die internationale Wirtschaftsprüfervereinigung vorgesehen erfordert, dürfen den IFRS für KMU anwenden, sofern das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist - mit Ausnahme der Umstände, die in 1.4 unten beschrieben werden.
1.3 Unternehmen, für die rechtliche Vorschriften oder anderweitige Verordnungen eine Befolgung eines bestimmten Rechnungslegungsrahmens verlangen (und nicht den IFRS für KMU), dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden, selbst wenn sie nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU sind.
1.4 Unternehmen, deren Rechnungslegungsrahmen keinen rechtlichen Anforderungen, einem Gründungsdokument oder einer anderweitigen Verordnung unterliegt, haben zu beurteilen, ob es sachgerecht ist, den IFRS für KMU anzuwenden, soweit das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.