Frist zur Stellungnahme zu dem Vorschlag zur Ablösung von IAS 37 verlängert

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21.03.2010

Wie wir bereits in einer Eilmeldung am Freitag bekannt gegeben hatten, hat der IASB auf seiner Sitzung am 19. März 2010 die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum überarbeiteten Standardentwurf ED/2010/1 zu einem Abschnitt der Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verlängert.

Dieser Abschnitt ist der Bewertung von Schulden gewidmet, die im Anwendungsbereich von IAS 37 liegen. Die ursprüngliche Frist zur Stellungnahme bis zum 12. April 2010 wurde nun bis zum 19. Mai 2010 ausgeweitet. IAS 37 ist auf Schulden anzuwenden, die nicht durch andere Bilanzierungsstandards abgedeckt sind; dies schließt Schulden für die Stilllegung für Vermögenswerten, umweltbezogene Schulden, Verpflichtungen unter belastenden Verträgen sowie Schulden aus Rechtsstreitigkeiten ein. Im Juni 2005 hatte der IASB Vorschlägezur Änderung von IAS 37 herausgegeben, einschließlich überarbeiteter Bewertungsvorschriften. Angesichts der eingegangenen Stellungnahmen hat der IASB am 5. Januar 2010 überarbeitete Vorschläge herausgegeben, die mehr Leitlinien zur Bewertung beinhalten. Die Ausweitung der Stellungnahmefrist bezieht sich auf diese überarbeiteten Vorschläge. Der IASB beabsichtigt, IAS 37 im dritten Quartal 2010 zu ersetzen. Weiterführende Informationen:

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter mit dem Titel IASB verfeinert Vorschläge für die Bewertung von Schulden in IAS 37 herausgegeben (in englischer Sprache, 89 KB), in welchem die Vorschläge erläutert werden.

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