Mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen

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10.03.2010

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Kleinstunternehmen von den bestehenden, europaweit geltenden Gesetzen auszunehmen, nach denen sie verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen.

Über den Vorschlag des Parlament muss noch der Rat abstimmen, bevor es zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Nach einer entsprechende Verabschiedung hätten dann die Mitgliedstaaten die freie Wahl, ob sie die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien. Die Abgeordneten fordern mit der gleichen Entschließung auch eine allgemeine Überarbeitung der Vierten und Siebten Richtlinie über Gesellschaftsrecht im Jahr 2010. Derzeit sind circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75%) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene mit wenig oder gar keinen grenzüberschreitenden Aktivitäten tätig sind. Die Presseerklärung des EU-Parlaments finden Sie hier (119 KB). Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation zur Anwendung des IFRS für KMU in Europa durch.

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