Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 berücksichtigen das neue Revisionsrecht sowie das Revisionsaufsichtsgesetz. Das Konzept der PS der vorliegenden Ausgabe 2010 hat sich gegenüber der Ausgabe 2004 nicht verändert. Umfassend überarbeitet wurden allein PS 260
Kommunikation über die Abschlussprüfung mit den Verantwortlichen für die Leitung und Überwachung und PS 700
Bericht des Abschlussprüfers. Mit Ausnahme von PS 260 und PS 700, welche per sofort für den umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat resp. für Revisionsberichte an die Generalversammlung gelten, sind die anderen geänderten PS erstmals anzuwenden für Prüfungen von Abschlüssen und verwandten Dienstleistungen bezüglich Finanzinformationen für Perioden, die am 1. Januar 2010 oder danach beginnen. Alle übrigen PS,welche von der neuen Schweizer Gesetzgebung nicht betroffen sind und folglich keine Änderungen erfahren haben, behalten ihr ursprüngliches Inkraftsetzungsdatum. Die Prüfungsstandards in der Ausgabe 2010 können Sie von der
Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen. Auch Nichtmitglieder können sich für eine Nutzung der Seite registrieren lassen.